Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten ja                      

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Vorgesehen ist der Neubau eines Wohnhauses in der Echterstraße als Ersatzbau für das Wohnhaus im Bereich der Überplanung des Udo-Lermann-Areals. Die Stellplätze werden in der Garage nachgewiesen, die Zufahrtsbreite ist eingehalten.