• Die Stadträte Joachim Hörnig und Martin Harth möchten nochmals auf die Überprüfung der Einhaltung der Stellplatzsatzung hinweisen:

 

1.    Verschiedene Verbrauchermärkte hinsichtlich Bepflanzung und deren Unterhalt (§ 6 Stellplatz- und Ablösesatzung)

2.    Bauvorhaben hinsichtlich Umsetzung der Anordnung und Anzahl der geplanten Stellplätze und deren Einhaltung.