Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.03.2021 vorgestellt.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Betreuung, Bildung, Sport und Freizeit Spessartstraße“ als sonstiges Sondergebiet des Marktes Triefenstein ist die Legitimierung der im betreffenden Gebiet bereits seit langem für den Gemeinbedarf gewachsenen Nutzungen und Baulichkeiten sowie die Weiterentwicklung des Gebiets für den Gemeinbedarf.

 

Das Planungsgebiet ist schon seit geraumer Zeit vielfältig bebaut. Der hierzu fehlende Bebauungsplan soll im Zuge dieses Verfahrens erstellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Betreuung, Bildung, Sport und Freizeit Spessartstraße“ liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde Lengfurt, Ortsteil des Marktes Triefenstein.

 

Durch die Stilllegung und Nutzungsaufgabe des im Planungsgebiet liegenden gemeindlichen Hallenbades ergibt sich die Notwendigkeit, für dieses eine zukünftige Nachnutzung zu definieren und zu ermöglichen. Die vorhandene Schulturnhalle der Grundschule, die für den Schulbetrieb der bereits generalsanierten Grundschule zwingend benötigt wird, ist im höchsten Grade sanierungsbedürftig, wofür Planungs- und Genehmigungssicherheit hergestellt werden muss. Weiterhin wird seitens des Marktes Triefenstein angestrebt, die kommunale Nutzung zu Gunsten des Gemeinwohls zu verdichten und im Gebiet einen Kindergarten in Synergie mit der bestehenden und generalsanierten Grundschule zu ermöglichen.

 

 

 

Gegenüber der Vorentwurfsplanung haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

Der im nördlichen Planbereich vorhandene Wirtschaftsweg sollte als Erschließungsstraße für das Gebiet ausgebaut werden, wogegen die Untere Naturschutzbehörde Einwände erhoben hat. Der Wirtschaftsweg wird somit als Schotterweg beibehalten.

 

Darüber hinaus wurde aufgrund der Lage des bestehenden Freibades im Bereich des Landschaftsschutzgebietes die Grenze verschoben, sodass das Landschaftsschutzgebiet erst direkt im Anschluss an das Freibad beginnt.

 

Belange der Stadt Marktheidenfeld waren und sind durch die Planung nicht berührt.

 

Die ausgelegten Unterlagen können auf der Homepage des Marktes Triefenstein unter folgendem Link: https://www.markt-triefenstein.de/laufende-bauleitplanungen/ eingesehen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Sonstiges Sondergebiet „Betreuung, Bildung, Sport und Freizeit“ des Marktes Triefenstein, OT Lengfurt bestehen keine Einwände. Belange der Stadt Marktheidenfeld sind nicht berührt.