Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Birken III“ und hält die Festsetzungen im Hinblick auf die festgesetzte Baugrenze nicht ein. Bereits bei der Genehmigung des Einfamilienhauses war eine Befreiung aufgrund der Überschreitung der Baugrenze in Richtung Ulrich- Willer-Straße erforderlich. Hieraus resultiert nun auch die Befreiung für den Balkon im Dachgeschoss zur Westseite des Gebäudes. Da durch Überschreitung der Baugrenze um 1,75 m in Richtung einer öffentlichen Verkehrsfläche keine nachbarrechtlichen Belange tangiert sind, kann diese Befreiung aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze in Richtung der Ulrich-Willer-Straße zugestimmt.