Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Die im Text bezeichneten Anlagen beziehen sich auf die Anlagen zur Beschlussvorlage, welche den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.

 

1. Bestandsaufnahme

Der Friedhof am Äußeren Ring ist der größte Friedhof in Markheidenfeld. Zum Vergleich:

  • Friedhof am Äußeren Ring ca. 1.400 Gräber
  • Altstadtfriedhof ca. 950 Gräber
  • Altfeld ca. 210 Gäber
  • Glasofen ca. 145 Gräber
  • Marienbrunn ca. 100 Gräber
  • Zimmern ca. 250 Gräber

 

Der Friedhof am Äußeren Ring besteht aus 13 Teilfeldern, die unterschiedliche Grabarten beinhalten. Daneben ist noch der Diakonissenfriedhof vorhanden sowie die 2014 entstandene Parkanlage, die durch weitere Baumgräber erweitert wurde.

 

Feld

belegte Gäber

freie Gräber

Grabart

Bestattungen in 2021

AI

50

25

Einst. Familiengäber

0

AII

46

4

Einst. Famileingräber

0

B

125

71

Einst./doppelst.Familiengräber

0

C

69

 

Doppelst. Familiengräber

3

D

147

20

Einst./doppelst.Familiengräber

3

E

85

10

Urnenerdgräber

9

F

67

5

Doppelst. Fam. Gäber

1

G

50

3

Doppelst. Fam. Gäber

1

H

73

9

Doppelst. Fam. Gäber

4

K

162

1

Urnenwand

5

N

114

zahlreich

Anonyme Urnenbeisetzung

10

L

109

zahlreich

doppel/einst. Fam. Gräber

4

M

112

zahlreich

Urnenerdgräber

10

 

 

Parkanlage

74

 

Nur Urnenerdgrab

15

Kissenstein

9

 

 

 

Kaverne

1

zahlreich

 

1

Wahlgrab

8

10

 

1

Gemeinschaftsgrab

6

4

 

1

Baumgrab

44

7

 

12

 

 

 

 

 

 

65

 

Im Jahr 2021 fanden auf allen Friedhöfen 110 Bestattungen statt, davon 25 Erdbestattungen. Im Friedhof am Äußeren Ring wurden 65 Bestattungen durchgeführt, davon waren lediglich 10 Erdbestattungen.

 

2. Mögliche unmittelbare Maßnahmen

2.1 Schließung des mittleren Tores in Richtung Ludwigstraße

Zur Ludwigstraße hin sind drei Tore vorhanden, die als Abfuhrmöglichkeit für Mülltonnen und der allgemeinen Versorgung dienen. Das mittlere Tor ist überflüssig und sollte aufgegeben werden (Anlage 2). Dieser Bereich könnte zur Ludwigstraße hin bepflanzt werden.

 

2.2. Zaun zur Ludwigstraße

Der Zaun zur Ludwigstraße, insbesondere im nordöstlichen Bereich ist schadhaft und sollte durch einen blickdichten Zaun ersetzt werden (Anlage 3).

 

2.3 Übersichtlichkeit

Da der Friedhof am Äußeren Ring eine Vielzahl von Bestattungsarten bietet, sollten die einzelnen Felder näher bezeichnet und durch eine Hinweistafel gekennzeichnet werden. Bisher wurde nur das anonyme Grabfeld durch Hinweis-Skulpturen und einen besonderen Stein gekennzeichnet.

 

2.4 Urnenwand

Bedingt durch das Material Muschelkalk und den Wettereinfluss haben sich die Abdeckplatten der Urnenwand teilweise schwarz gefärbt. Es ist für das Jahr 2022 geplant, diese Abdeckplatten reinigen zu lassen und durch eine Fachfirma einen Überstand anzubauen, der das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert. Die veranschlagten Kosten in Höhe von ca. 15.000 € wurden im Haushalt berücksichtigt (Anlage 4).

 

2.5 Eingangssituation Parkanlage

Hier waren ursprünglich an den Rankgittern in den Eingangsbereichen Klematis vorgesehen, die die Rankgitter befüllen sollten. Aufgrund der örtlichen Situation (Schatten der Bäume) und Trockenheit sind wiederholte Anpflanzungen nicht geglückt. Es ist eine unschöne Situation entstanden. Abhilfe kann nur durch eine intensive gärtnerische Pflege geschaffen werden (Anlage 5).

 

2.6 Überwachung der Grabnutzungsrechte

Die vorgeschlagene Verfahrensweise wird bereits angewandt. Im Einzelfall kann ein abgelaufenes Grab natürlich noch mehrere Monate bestehen. Manchmal sind die Verwandtschaftsverhältnisse kompliziert oder die Verwaltung bekommt zeitlich stark verzögerte Antworten. Die Friedhofsverwaltung überprüft monatlich im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten alle abgelaufenen Gräber. Der Bauhof wird in regelmäßigen Abständen mit der Abräumung von Gräbern beauftragt. Auch hier können Personalengpässe zu einer Verzögerung der Ausführung beitragen.

 

3. Verbesserungsmöglichkeiten

Vertrag mit der Treuhand bayerischer Friedhofsgärtner (für die Parkanlage)

Mit Eröffnung der Parkanlage hat auf Empfehlung des Architekten die Friedhofsverwaltung einen Vertrag mit der Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner abgeschlossen. Ziel war es, den Grabnutzungsberechtigten eine Möglichkeit zu bieten, ein Grab ohne persönlichen Pflegeaufwand zu unterhalten. Die Treuhandgesellschaft garantiert die Pflege für die Laufzeit der Ruhefrist des Verstorbenen. Der Grabnutzungsberechtigte leistet im Gegenzug eine einmalige Gebühr bei der Bestattung, die den Aufwand während der Laufzeit des Grabes abdeckt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Vertrag bei der Rechnungsprüfung 2021 beanstandet. Das Verhältnis von Kosten und Nutzen hat sich als fraglich herausgestellt.

Für die Grabarten Kissensteine, Kaverne, Gemeinschaftsgräber, Baumgräber besteht die Pflegeleistung lediglich darin, alte Grabbeigaben zu entfernen. Bedenkt man, dass ein Urnenerdgrab 250 € kostet und der Grabnutzungsberechtigte für die Tätigkeit der Treuhandgesellschaft einen Betrag bis zum dreifachen der Grabnutzungsgebühr aufwenden muss, erscheint dieser Aufwand nicht gerechtfertigt. Die von der Friedhofsverwaltung niedrig kalkulierte Grabnutzungsgebühr wird kompensiert durch privatrechtlich erzwungene Vertragsleistungen, welche vom Graberwerber zu tragen sind.

 

Die Bestattungsmöglichkeit in der Kaverne wurde bisher kaum in Anspruch genommen. Diese Bestattungsmöglichkeit bietet eine einfache Art der Bestattung ohne eine anonyme Bestattung in Anspruch zu nehmen. Die anonyme Bestattung im anonymen Grabfeld beinhaltet auch eine Beisetzung ohne die Angehörigen, was vielfach nicht unbedingt gewünscht wird.

 

Lediglich für die Wahlgräber, wo eine saisonale Wechselbepflanzung durchgeführt wird, ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nachvollziehbar. Das Bewässerungssystem wird von der Stadt gestellt und unterhalten. Die Pflanzleistungen können auch von den örtlichen Gärtnereien erbracht werden.

 

4. Entwicklungsmöglichkeiten

4.1 Allgemein

Der allgemeine Trend geht zu Bestattungen mit kürzeren Laufzeiten und weniger Pflegeaufwand.

 

Im Friedhof am Äußeren Ring sind in den letzten fünf Jahren 44 Baumgräber belegt worden. Die Urnenwand mit 162 Plätzen ist praktisch komplett belegt. Von Zeit zu Zeit werden Nischen durch Aufgabe von Grabnutzungsrechten frei. Die Urnennischen haben sich für die Verwaltung im Bau als sehr teuer und bei der Unterhaltung problematisch erwiesen. Hinzu kamen konstruktive Mängel wie unter 2.4 beschrieben.

 

Im Jahr 2020 waren von 115 Bestattungen 72 % Urnenbestattungen. 2005 waren von 102 Bestattungen 56 % Urnenbestattungen. Im Jahr 2000 waren von 109 Bestattungen nur 13 % Urnenbestattungen.

 

4.2 Feld B

Ersatz von Sarggräbern durch Baumgräber

Im Feld B sind Sarggräber mit Liegesteinen als einstellige oder doppelstellige Familiengräber ausgewiesen. Es sind bereits große Lücken vorhanden. Es wurden in diesem Feld bereits mehrere große Bäume gepflanzt. Bei Bedarf könnte man dort jederzeit Baumgräber für Urnenbestattungen anordnen. Die Gestaltung könnte der Bauhof übernehmen (Anlage 6).

 

4.3 Diakonissenfriedhof

Erweiterung Sarggräber oder Urnengräber: Einen stillgelegten Teil des früheren Diakonissenfriedhofs (jetzt Blühwiese) könnte als Erweiterung für Baumgräber weitere Verwendung finden. Die Bäume und die zu schaffenden Plätze müssten erst eingerichtet werden. Alternativ wäre die Anlage von Sarggräbern möglich (Anlage 7).

 

4.4 Parkanlage

Erweiterung Sarggräber:

Die Parkanlage selbst bietet umfangreiche Erweiterungsmöglichkeiten. Die große Freifläche könnte für Erdbestattungen in Form von Grabkammern (wie Friedhof Zimmern) Verwendung finden. Der Vorteil hier liegt in verkürzten Ruhezeiten (12 statt 25 Jahre, Anlage 8). Der Einbau von Grabkammern zieht bauliche Maßnahmen mit sich.

 

Erweiterung Urnengräber:

Eine kleinere Fläche neben dem Brunnen könnte als Kissenstein-Fläche oder auch als. Baumgräber-Fläche gestaltet werden. Der Unterschied liegt hier in der Gestaltung. Kissensteine sind künstlerisch und gestalterisch aufwendig und wurden bisher durch den Steinmetz vorgegeben. Die Baumgräber sind durch eine einfache Abdeckplatte gekennzeichnet. Die Beschriftung kann durch die Grabnutzungsberechtigten erfolgen (Anlage 9).

 

Voraussetzung ist die Kündigung des Vertrages mit der Treuhandgesellschaft.

 

4.5. Feld M

Erweiterung/Fortführung durch Urnenerdgräber mit stehenden/liegenden Stein und Grabfeld

 

4.6 Feld L

Sarggräber, Erweiterung soweit flächenmäßig möglich

 

Das Gremium erörtert den Sachverhalt. Es wird nach der Größe einer möglichen Überdachung der Urnenwand gefragt. Sobald hierzu Näheres bekannt ist, werde man das Gremium informieren, sagt Herr Brand zu.

 

Weiter wird aus dem Gremium eine genauere Betrachtung des Altstadtfriedhofs angeregt. Aufgrund des Wiederbelegungsverbotes seien zwischenzeitlich große und unschöne Belegungslücken entstanden, welche bepflanzt werden könnten. An den entsprechenden Beschluss des Gremiums von vor einigen Jahren wird erinnert, nach welchem Bäume gepflanzt werden sollten, die auch als Schattenspender dienen können.


Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die angesprochenen Maßnahmen umzusetzen:

1.1. Schließung des mittleren Tores zur Ludwigstraße

1.2. Verbesserung des Zauns zur Ludwigstraße

1.3. Kennzeichnung der Felder

1.4. Verbesserungsmaßnahme der Urnenwand wie beschrieben durchführen

1.5. Intensivere gärtnerische Pflege, insbesondere Eingangssituation

1.6. Intensive Überwachung der Grabnutzungsrechte

 

2. Folgende Entwicklungsmöglichkeiten werden verfolgt und die Kosten hierzu ermittelt. Die ermittelten Kosten finden Berücksichtigung im kommenden Haushalt 2023, soweit diese nicht im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen vollzogen werden können.

2.1. Anlage von Baumgräbern im Feld B

2.2. Erweiterung von Baumgräbern im unteren Teil des früheren Diakonissenfriedhofs

2.3. Erweiterung der Parkanlage durch Kissensteine auf der Freifläche neben dem Brunnen