Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Wie bereits in der Sitzung des Stadtrates am 13.01.2022 dargelegt, plant die Firma Fertig Motors am Standort Werk 3, Dillberg 25, eine neue Produktionshalle mit vollautomatisierter Verknüpfung von Rohstofflager, Produktion und Logistik.

 

Mit Schreiben vom 20.12.2021 stellt die Firma Fertig Motors GmbH deshalb Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Dillberg für den Bereich der Flurstücke Fl.-Nrn. 6516/17 und 6516/6. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden.

 

Die bestehende Halle soll abgebrochen werden und ein Neubau entstehen. In Richtung Süden soll der Neubau dieselbe Gebäudeflucht des Altbaus einnehmen. Die vollautomatisierte Beschickungsanlage soll u. a. in einem Dachaufbau untergebracht werden. Der Neubau erfolgt unter besonderer Beachtung umweltschützender Belange (Bauen im Bestand, Nachverdichtung/Mehrgeschossigkeit, Photovoltaik-Anlage auf gesamtem Gebäude, Energierückgewinnung, Eingrünung, etc.).

 

In folgenden Punkten weicht das Vorhaben vom rechtskräftigen Bebauungsplan Dillberg aus dem Jahr 1974 ab:

·         Bebauung außerhalb der Baugrenze bzw. eine Überschreitung der Baugrenze mit einem Gebäudeteil im Süden des Grundstücks (analog des bestehenden Gebäudes)

·         Gebäudehöhe Produktionshalle sowie Aufbau für Technik und Logistik (zulässige maximale Traufhöhe gemäß Bebauungsplan + 11,00 m; geplante Traufhöhe Dachaufbau + 19,00 m)

 

Im Abstimmung mit dem Landratsamt muss hierzu eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen, welche mit Schreiben der Fa. Fertig Motors vom 20.12.2021 beantragt wird. Das Schreiben wird den Gremiumsmitgliedern als Anlage 1 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von der Fa. Fertig Motors übernommen. Es ist geplant, den Antrag in der Stadtratssitzung vom 27.01.2022 zu behandeln.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es ratsam, auch das Flurstück Fl.-Nr. 6516/9 mit in die Änderungsplanung einzubeziehen, um eine sinnvolle bauleitplanerische Abgrenzung zu schaffen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst somit folgende Grundstücke der Gemarkung Marktheidenfeld: Fl.-Nrn. 6516/17, 6516/6 sowie 6516/9.

 

Das Gremium erörtert kurz den Sachverhalt. Man würde sich freuen, wenn auch die Begrünung im Bebauungsplan Erwähnung fände.


Beschluss:

 

1.    Dem Antrag der Fertig Motors GmbH auf Änderung des Bebauungsplans Dillberg wird zugestimmt. Die Kosten trägt die Firma Fertig Motors GmbH.

 

2.    Der Änderung des Bebauungsplanes für die Flurstücke Fl.-Nrn. 6516/17, 6516/6 sowie 6516/9 der Gemarkung Marktheidenfeld im beschleunigten Verfahren wird ebenfalls zugestimmt.