Die Firma P & G Manufacturing GmbH aus Marktheidenfeld stellt mit Schreiben vom 20.12.2021 Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Baumhofstraße 40, um eine zukünftige Weiterentwicklung des Standortes Marktheidenfeld zu sichern. Angedacht ist eine Ausdehnung in östliche Richtung.
Kurzfristig ist nach deren Aussage zwar nicht geplant, ein weiteres Gebäude zu errichten, jedoch ermöglicht aus Sicht der Firma P & G ein vorhandenes Baurecht bei Bedarf innerhalb von 15-18 Monaten die Realisierung eines neuen funktionsfähigen Gebäudes. Dies sei sehr wichtig im Vergleich zu anderen Werken im Ausland.
Zwischenzeitlich wurden von der Firma P & G die Grundstücke Fl.-Nr. 4365, 4366, 4367 und 4368 der Gemarkung Marktheidenfeld erworben um welche der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert werden soll. Nachdem durch die Erweiterung des Baurechts auch weitere Ausgleichsflächen bzw. eine Neuordnung derselben notwendig sind/ist, wäre es nach Auffassung von P & G darüber hinaus von Vorteil, wenn auch die im Eigentum der Stadt Marktheidenfeld befindlichen Flächen Fl.-Nrn. 4356, 4359, 4360, 4370 sowie 4371 mit in den künftigen Geltungsbereich einbezogen werden könnten.
Von Seiten der Grundstücksabteilung bestehen gegen eine Einbeziehung der städtischen Flächen keine Bedenken. Auch eine Verpachtung oder ein Verkauf der Flächen wäre denkbar.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung:
Der
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes umfasst derzeit folgende
Flurstücke der Gemarkung Marktheidenfeld:
Fl.-Nrn. 4379/3
teilweise, 4379/4, 4379/5, 4377, 4377/2,4376, 4379/2, 4379/5, 4375, 4364,
4368/1, 4355, 4471/1 sowie 4471
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll durch die 1. Änderung um folgende
Flurstücke erweitert werden:
Fl.-Nrn. 4365,
4366, 4367 und 4368 der Gemarkung Marktheidenfeld. Diese Grundstücke befinden
sich im Eigentum der Firma P & G.
Darüber hinaus um
die Flurstücke Fl.-Nrn. 4356, 4359, 4360, 4370 und 4371 der Gemarkung
Marktheidenfeld. Hier handelt es sich um Grundstücke der Stadt Marktheidenfeld.
Bestehende
Grünstrukturen bzw. Biotope
Für die im
Flächennutzungsplan dargestellten bestehenden Grünstrukturen und die in
Randlage befindlichen Biotope ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu
prüfen, inwieweit die einzelnen Grünstrukturen weitestgehend erhalten werden
können.
Kostentragung
Die Kosten für die Planänderung trägt die Firma P & G.
Auszug aus dem Antrag der Fa. P & G (Der vollständige Antrag wird den Stadträten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.):
„Zukunftsplanung
P & G Marktheidenfeld
Unsere
Zukunftsplanung (siehe Anlage 1) sieht vor, den 2019 errichteten Neubau in
einem ersten Erweiterungsschritt in südlicher Richtung, um einen Anbau in
gleicher Bauart und Höhe mit einer Grundfläche von ca. 4.200 m2 zu
erweitern. Dazu müssten die teilweise wegfallenden Parkplätze an der
Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße weiter östlich neu hergestellt werden.
Im zweiten
Erweiterungsschritt soll ein weiterer Anbau gleicher Größe und zusätzlich eine
Andockstelle für Lkw errichtet werden. Außerdem muss für die dann wegfallenden
Sprinklertanks ein neuer Standort gefunden werden. Es fallen weitere Parkplätze
weg, die in den Bereich des bereits unter Schritt 1 geschaffenen neuen
Parkbereiches zu verlagern wären.
Im Zuge dieser
Erweiterungen rechnen wir nicht mit erhöhtem Verkehr in der
Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße. Die Parkplätze werden verlagert, aber nicht deren
Anzahl erhöht.
Die Andockstelle
für Lkw dient der Erreichbarkeit der zusätzlichen Gebäude, nicht einer
Erhöhung des Lkw-Verkehrs.
Vorschlag zur
Änderung Bebauungsplanes
Der im folgenden
erstellte Vorschlag bezieht die inzwischen in unserem Besitz befindlichen
Grundstücke sowie auch städtische Flächen mit ein. Eine detaillierte Festlegung
der Pläne muss im Zuge des Änderungsverfahren und unter Berücksichtigung der
städtischen sowie unserer Interessen erfolgen.
Beantragte
Änderungen:
Der bestehende
Bebauungsplan Baumhofstraße 40 (Anlage 2) sollte in östlicher Richtung
erweitert und bisher ausgeschlossene Flächen mit einbezogen werden (Anlage 3).
Dies ist Voraussetzung für eine zukünftige Erweiterung des zuletzt errichteten
Gebäudes in südlicher Richtung. Vorgesehen ist dafür eine Verschiebung der erst
kürzlich genehmigten Parkplätze in südöstlicher Richtung in Verlängerung der
Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße auf Höhe des gegenüberliegenden
Warema-Parkplatzes. Dies bedeutet keine weitere Erhöhung, sondern
ausschließlich die Kompensation der wegfallenden Parkplätze.
Auf Teilflächen
entlang der Baumhofstraße möchten wir einen Erholungsbereich für unsere
Mitarbeiter einrichten. Eine Bebauung mit Produktionsgebäuden soll in diesem
Bereich nicht erfolgen.
Im Einzelnen werden
folgende Änderungen beantragt:
-
Vergrößerung
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
-
Ausdehnung
der bestehenden Baugrenzen
-
Neuordnung
der Grün- und Ausgleichsflächen
- Ausweisung der zu ergänzenden Flächen
entlang der Baumhofstraße zur Nutzung als Pausen- und Erholungsbereiches“
(Hinweis: die genannten
Anlagen sind dem Originalantrag zu entnehmen.)
Das Gremium
erörtert den Sachverhalt. Die geplante Innenverdichtung im gewerblichen Bereich
findet ausdrücklich Anerkennung. Es wird angeregt, die vermutlich sehr großen
Dachflächen mit Solaranlagen auszustatten und die Dachflächen eventuell zusätzlich
noch zu begrünen. Es wird auch angeraten, die Aufnahmekapazität der Kanäle für
Oberflächenwasser zu überprüfen. Weniger Zustimmung findet die angedachte
Ausweisung von Parkflächen. Es wird angeregt, die Parkflächen in Form einer Tiefgarage
oder eines Parkdecks zu gestalten. Auch die bekanntermaßen ungünstige
Zufahrtsregelung wird angesprochen. Weiter wird festgehalten, es mache wenig
Sinn, immer wieder in kurzen Abständen die erforderlichen Ausgleichsflächen auf
andere Standorte zu verlegen.
Beschluss:
1. Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
„Baumhofstraße 40“ wird zugestimmt. Die Kosten trägt die Firma P & G.
2. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Baumhofstraße 40“ wird ebenfalls zugestimmt.
Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Baumhofstraße 40“ soll durch die 1. Änderung um folgende Flurstücke der
Gemarkung Marktheidenfeld erweitert werden:
Fl.-Nrn. 4365, 4366, 4367 und 4368 der
Gemarkung Marktheidenfeld. Diese Grundstücke befinden sich im Eigentum der
Firma P & G. Darüber hinaus um die Flurstücke Fl.-Nrn. 4356, 4359, 4360,
4370 und 4371 der Gemarkung Marktheidenfeld. Hier handelt es sich um
Grundstücke der Stadt Marktheidenfeld.