Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1

Die Firma P & G Manufacturing GmbH aus Marktheidenfeld stellt mit Schreiben vom 20.12.2021 Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Baumhofstraße 40, um eine zukünftige Weiterentwicklung des Standortes Marktheidenfeld zu sichern. Angedacht ist eine Ausdehnung in östliche Richtung.

 

Kurzfristig ist nach deren Aussage zwar nicht geplant, ein weiteres Gebäude zu errichten, jedoch ermöglicht aus Sicht der Firma P & G ein vorhandenes Baurecht bei Bedarf innerhalb von 15-18 Monaten die Realisierung eines neuen funktionsfähigen Gebäudes. Dies sei sehr wichtig im Vergleich zu anderen Werken im Ausland.

 

Zwischenzeitlich wurden von der Firma P & G die Grundstücke Fl.-Nr. 4365, 4366, 4367 und 4368 der Gemarkung Marktheidenfeld erworben um welche der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert werden soll. Nachdem durch die Erweiterung des Baurechts auch weitere Ausgleichsflächen bzw. eine Neuordnung derselben notwendig sind/ist, wäre es nach Auffassung von P & G darüber hinaus von Vorteil, wenn auch die im Eigentum der Stadt Marktheidenfeld befindlichen Flächen Fl.-Nrn. 4356, 4359, 4360, 4370 sowie 4371 mit in den künftigen Geltungsbereich einbezogen werden könnten.

 

Von Seiten der Grundstücksabteilung bestehen gegen eine Einbeziehung der städtischen Flächen keine Bedenken. Auch eine Verpachtung oder ein Verkauf der Flächen wäre denkbar.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung:

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes umfasst derzeit folgende Flurstücke der Gemarkung Marktheidenfeld:

 

Fl.-Nrn. 4379/3 teilweise, 4379/4, 4379/5, 4377, 4377/2,4376, 4379/2, 4379/5, 4375, 4364, 4368/1, 4355, 4471/1 sowie 4471

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll durch die 1. Änderung um folgende Flurstücke erweitert werden:

Fl.-Nrn. 4365, 4366, 4367 und 4368 der Gemarkung Marktheidenfeld. Diese Grundstücke befinden sich im Eigentum der Firma P & G.

Darüber hinaus um die Flurstücke Fl.-Nrn. 4356, 4359, 4360, 4370 und 4371 der Gemarkung Marktheidenfeld. Hier handelt es sich um Grundstücke der Stadt Marktheidenfeld.

 

Bestehende Grünstrukturen bzw. Biotope

Für die im Flächennutzungsplan dargestellten bestehenden Grünstrukturen und die in Randlage befindlichen Biotope ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen, inwieweit die einzelnen Grünstrukturen weitestgehend erhalten werden können.

 

Kostentragung

Die Kosten für die Planänderung trägt die Firma P & G.

 

Auszug aus dem Antrag der Fa. P & G (Der vollständige Antrag wird den Stadträten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.):

 

„Zukunftsplanung P & G Marktheidenfeld

Unsere Zukunftsplanung (siehe Anlage 1) sieht vor, den 2019 errichteten Neubau in einem ersten Erweiterungsschritt in südlicher Richtung, um einen Anbau in gleicher Bauart und Höhe mit einer Grundfläche von ca. 4.200 m2 zu erweitern. Dazu müssten die teilweise wegfallenden Parkplätze an der Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße weiter östlich neu hergestellt werden.

 

Im zweiten Erweiterungsschritt soll ein weiterer Anbau gleicher Größe und zusätzlich eine Andockstelle für Lkw errichtet werden. Außerdem muss für die dann wegfallenden Sprinklertanks ein neuer Standort gefunden werden. Es fallen weitere Parkplätze weg, die in den Bereich des bereits unter Schritt 1 geschaffenen neuen Parkbereiches zu verlagern wären.

 

Im Zuge dieser Erweiterungen rechnen wir nicht mit erhöhtem Verkehr in der Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße. Die Parkplätze werden verlagert, aber nicht deren Anzahl erhöht.

Die Andockstelle für Lkw dient der Erreichbarkeit der zusätzlichen Gebäude, nicht einer

Erhöhung des Lkw-Verkehrs.

 

Vorschlag zur Änderung Bebauungsplanes

Der im folgenden erstellte Vorschlag bezieht die inzwischen in unserem Besitz befindlichen Grundstücke sowie auch städtische Flächen mit ein. Eine detaillierte Festlegung der Pläne muss im Zuge des Änderungsverfahren und unter Berücksichtigung der städtischen sowie unserer Interessen erfolgen.

 

Beantragte Änderungen:

Der bestehende Bebauungsplan Baumhofstraße 40 (Anlage 2) sollte in östlicher Richtung erweitert und bisher ausgeschlossene Flächen mit einbezogen werden (Anlage 3). Dies ist Voraussetzung für eine zukünftige Erweiterung des zuletzt errichteten Gebäudes in südlicher Richtung. Vorgesehen ist dafür eine Verschiebung der erst kürzlich genehmigten Parkplätze in südöstlicher Richtung in Verlängerung der Hans-Wilhelm-Renkhoff-Straße auf Höhe des gegenüberliegenden Warema-Parkplatzes. Dies bedeutet keine weitere Erhöhung, sondern ausschließlich die Kompensation der wegfallenden Parkplätze.

 

Auf Teilflächen entlang der Baumhofstraße möchten wir einen Erholungsbereich für unsere Mitarbeiter einrichten. Eine Bebauung mit Produktionsgebäuden soll in diesem Bereich nicht erfolgen.

 

Im Einzelnen werden folgende Änderungen beantragt:

 

-       Vergrößerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

-       Ausdehnung der bestehenden Baugrenzen

-       Neuordnung der Grün- und Ausgleichsflächen

-       Ausweisung der zu ergänzenden Flächen entlang der Baumhofstraße zur Nutzung als Pausen- und Erholungsbereiches“

 

(Hinweis: die genannten Anlagen sind dem Originalantrag zu entnehmen.)

 

Das Gremium erörtert den Sachverhalt. Die geplante Innenverdichtung im gewerblichen Bereich findet ausdrücklich Anerkennung. Es wird angeregt, die vermutlich sehr großen Dachflächen mit Solaranlagen auszustatten und die Dachflächen eventuell zusätzlich noch zu begrünen. Es wird auch angeraten, die Aufnahmekapazität der Kanäle für Oberflächenwasser zu überprüfen. Weniger Zustimmung findet die angedachte Ausweisung von Parkflächen. Es wird angeregt, die Parkflächen in Form einer Tiefgarage oder eines Parkdecks zu gestalten. Auch die bekanntermaßen ungünstige Zufahrtsregelung wird angesprochen. Weiter wird festgehalten, es mache wenig Sinn, immer wieder in kurzen Abständen die erforderlichen Ausgleichsflächen auf andere Standorte zu verlegen.


Beschluss:

 

1.    Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Baumhofstraße 40“ wird zugestimmt. Die Kosten trägt die Firma P & G.

 

2.    Der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Baumhofstraße 40“ wird ebenfalls zugestimmt.

 

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Baumhofstraße 40“ soll durch die 1. Änderung um folgende Flurstücke der Gemarkung Marktheidenfeld erweitert werden:

 

Fl.-Nrn. 4365, 4366, 4367 und 4368 der Gemarkung Marktheidenfeld. Diese Grundstücke befinden sich im Eigentum der Firma P & G. Darüber hinaus um die Flurstücke Fl.-Nrn. 4356, 4359, 4360, 4370 und 4371 der Gemarkung Marktheidenfeld. Hier handelt es sich um Grundstücke der Stadt Marktheidenfeld.