Sitzung: 25.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die Stadt Marktheidenfeld hat ein Radverkehrskonzept in Auftrag gegeben.
Das Büro „Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH“ aus München wurde mit
der Erstellung beauftragt.
Allgemeine Situation:
Immer mehr Menschen in einer ständig wachsenden Stadt mit zunehmendem
Individualverkehr führen immer mehr zu vollen Straßen und kritischen Situation
im Straßenverkehr zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern. Klare
einheitliche Regelungen erleichtern allen Beteiligten die Teilnahme am
öffentlichen Verkehr. Sichere Fuß- und Radwege sind Grundvoraussetzung um sich
vom Medium Auto zu lösen und auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen.
Deswegen stehen neben den ökologischen Aspekten vor allem sicherheitsrelevante
Themen an oberster Stelle. Wünschenswert wäre es, wenn sich alle
Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Raum gemeinsam vernünftig teilen würden,
leider sieht die Realität heute anders aus. In Zeiten von ständig wachsendem
Verkehrsaufkommen und zunehmender Hektik auf den Straßen wird es sicher zunehmend
schwieriger dieses Ziel zu erreichen.
Grundsätzliche Vorgehensweise:
A. Zielsetzung
–
Sicheres Fahrradfahren in der Stadt
–
Sichere Fahrradwege für Schüler
–
Sicheres Fahren entlang der Hauptstraßen
B. Analyse
–
Istzustand erfassen
–
Wo sind offizielle Radwege vorhanden (in Stadtplan
einzeichnen)
–
Wo werden Radfahrer durch Hinweisschilder geleitet
(in Stadtplan einzeichnen)
–
Kritische Bereiche skizzieren
–
Gemeinsamer Geh- und Fahrradweg, der in beide
Fahrtrichtungen genutzt werden darf
(z. B. Äußerer
Ring).
C. Gesetzliche Rahmenbedingungen beachten
–
Voraussetzungen für Fahrradwege bzw. Fahrradstraßen
–
Voraussetzungen für gemeinsame Fuß- und Radwege
o
Keine Hauptfahrradwege
o
Keine vielen Kinder
o
Keine Tempo-30-Zone
o
Kein Gefälle >3%
o
Mindestbreite von 2,50 m, wenn Benutzung nur in
Fahrtrichtung rechts
o
Keine Benutzung im Gegenverkehr innerorts erlaubt
–
Wann sind Schutzstreifen erlaubt?
–
Einmündungen müssen eine Sicht auf bevorrechtigte
Radfahrer in einer Entfernung von 30 m – mindestens jedoch 20 m – haben
–
Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
–
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften
mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht
angeordnet werden (VwV-StVO).
D. Umsetzung des Konzepts
Das Arbeitsprogramm stellt sich konkret wie folgt dar: In dieser Sitzung
wäre Punkt 1 zu erledigen:
1. Präzisierung der Aufgabenstellung
Das sind die von der Verwaltung vorgeschlagenen Ziele:
·
Anbindung der Ortsteile, insbesondere Altfeld (im
Haushalt 2022 sind 50.000 € vorgesehen);
·
Verbesserung der Radwegbeschilderung, touristische
Belange;
·
Allgemeine Verbesserung der Verkehrssicherheit für
Radfahrer, z. B. Problem Äußerer Ring/Nordring;
·
Überprüfung der Öffnung von Einbahnstraßen;
·
Fahrradabstellanlagen (Haushaltsansatz 2022 5.000
€);
·
SB Fahrradservicestationen am Mainradweg,
Haushaltsansatz 5.000 €), Ladestationen;
·
Trennung von Rad- und Fußweg entlang des Mainufers
im Rahmen der Mainufergestaltung;
·
Prüfung eines Einbahnkonzepts im Quartier Äußerer
Ring bis Luitpoldstraße, mit dem Ziel einer gefährdungsärmeren Verkehrslenkung
für alle Beteiligten;
·
Prüfung eines verkehrssicheren Schulwegs von der Friedenstraße
zu den weiterführenden Schulen;
·
Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer durch
Markierung der bestehenden Radwege und verkehrsrechtlichen Anordnungen in der
Ulrich-Willer-Straße und in der Heubrunnenstraße;
·
Anlage von Schutzstreifen;
·
Bestandsaufnahme, Maßnahmenkatalog;
·
Verknüpfung mit Förderprogrammen;
Es ist festzulegen, wer an der Erarbeitung des Radverkehrskonzepts
beteiligt werden soll. Vorgeschlagen wird, dass jede Fraktion einen Vertreter
entsendet.
Weitere Schritte:
2. Bestandsaufnahme
·
Sichtung vorhandener Verkehrserhebungen und
vorliegender Verkehrsdaten sowie sonstige relevanter Planunterlagen, z. B. Integriertes
städtisches Entwicklungskonzept/ISEK, Radwanderwege, Projekte Landkreis Main-Spessart,
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club/ADFC;
·
Ortsbesichtigung mit dem Fahrrad und fotografische
Dokumentation
·
Erfassung wichtiger Quell- und Zielpunkte des
Radverkehrs unter besonderer Berücksichtigung von Schulen, Freizeitanlagen und
Arbeitsplatzschwerpunkten, Einzelhandelszentren, touristische Attraktionen
usw.;
·
Aufnahme wichtiger Wegebeziehungen (Schulwege,
überörtliche Radwege mit touristischem Schwerpunkt);
·
Erfassung der Schnittstellen mit dem Öffentlichen
Personennahverkehr/ÖPNV;
·
Aufnahme der vorhandenen Infrastruktur,
Netzelemente und Netzaufbau,
Aufnahme wichtiger
öffentlicher Fahrradabstellanlagen;
·
Erfassung von Unfallschwerpunkten und
Gefahrenstellen;
·
Zustandserfassung vorhandener Radverkehrsanlagen;
·
Anfertigung einer Bestandskarte;
·
Berücksichtigung wichtiger zukünftiger
Stadtentwicklungsvorhaben und Straßenbaumaßnahmen.
3. Bewertung des Bestandes
·
Mängelanalyse wichtiger öffentlicher
Fahrradabstellanlagen;
·
Mängelanalyse im Hinblick auf Sicherheit,
Netzverknüpfung;
·
verkehrsrechtliche Umsetzung, Komfort und
Erreichbarkeit;
·
Darstellung von Unfallschwerpunkten und Aufzeigen
möglicher Gefahrenpunkte;
·
Anfertigung einer „Mängelkarte“;
·
Darstellung von Stärken und Schwächen;
·
Aufzeigen des Handlungsbedarfs;
·
Festlegung thematischer Schwerpunkte.
4. Konzeptentwicklung
·
Erstellung der Netzplanung für den Radverkehr;
·
Verknüpfung der Netzplanung mit den vorhandenen
Radverkehrsnetzen der angrenzenden Gebietskörperschaften und dem Landkreis;
·
Anbindung der Stadtteile an die Kernstadt;
·
Einbindung der Routenführung und Wegweisung des
Bayernnetzes für Radler und anderer übergeordneter Routennetze;
·
Hinweise zur Verbesserung der Radwegbeschilderung
auf der Grundlage der Netzkonzeption des Landkreises;
·
Vorschläge zu Netzergänzungen;
·
Prüfung der Ausweisung weiterer Tempo-30-Zonen in
der Stadt sowie zur Errichtung von Fahrradstraßen;
·
Hinweise zur Beseitigung von Schwachstellen und zu
Lückenschließungen im Netz durch bauliche Elemente und/oder Markierungen (z. B.
Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Abstellflächen, Furten);
·
Hinweise zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z. B.
Öffnung von Einbahnstraßen), Beschilderung durchlässiger Sackgassen, STVO-konforme
Beschilderung;
·
Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht;
·
Anfertigung einer Karte zum Hauptroutennetz;
·
Hinweise zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten
und wesentlichen Gefahrenstellen;
·
Hinweise zur Sicherheit an Knotenpunkten und
Querungsstellen;
·
Berücksichtigung der Anforderungen für den
Schülerverkehr;
·
Hinweise zu Fahrradabstellanlagen und deren
Situierung (insbesondere an Haltestellen, an Schulen, öffentliche Einrichtungen);
·
Orientierung am Stand der Technik, insbesondere an
den Regelwerken der FGSV und dem Radverkehrshandbuch „Radlland Bayern“
·
Hinweise zu Serviceeinrichtungen (z. B.
Ladestationen, Reparaturstationen, Mietangebote für den Radverkehr);
·
Abstimmung der Gesamtplanung der Stadt
Marktheidenfeld.
5. Maßnahmenvorschläge
·
Anfertigung eines Maßnahmenplans;
·
Erstellung eines Maßnahmenkatalogs im Hinblick auf
Sicherheit, Netzverknüpfung, verkehrsrechtliche Umsetzung, Komfort und
Erreichbarkeit;
·
Kurzdarstellung der wichtigsten Maßnahmenvorschläge
(Maßnahmenblätter), gegliedert nach Art der Maßnahme und zuständigem
Baulastträger;
·
Hinweise zu Fördermöglichkeiten.
6. Zusammenfassender Bericht und Abstimmungen
·
Laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem
Arbeitskreis und den beteiligten Fachbereichen (telefonisch/per Mail);
·
Abstimmung mit den weiteren Projektbeteiligten
telefonisch/per Mail (z. B. Staatl. Bauamt, Landkreis, Polizei);
·
Berücksichtigung der Anregungen der beteiligten
Gremien in der Endfassung des Konzepts;
·
Erstellung eines zusammenfassenden Berichts mit
anschaulichen Grafiken, Skizzen und Plandarstellungen im PDF-Format.
Soweit der Sachvortrag von Christian Brand.
Erster Bürgermeister Thomas Stamm ergänzt, dass es wichtig sei, eine
Durchgängigkeit zu schaffen und das bereits Erarbeitete mit einzubinden. Es
müssten nicht unbedingt Stadträte sein, die in die Arbeitsgruppe entsendet
werden. Auch Mitglieder der Beiräte wären beispielsweise auch möglich.
Stadtrat Helmut Adam meint, dass das Büro ein Konzept erstellen und dann
im Stadtrat vorstellen soll. Hierfür müsse ein konkreter Termin festgelegt
werden.
Stadtrat Martin Harth bedankt sich für die „Fleißarbeit“ der Stadtverwaltung
und bittet darum, einen Zeitrahmen festzulegen. Für die Arbeitsgruppe benennt
er als Vertreter den SPD Stadtrat Hermann Menig.
Stadtrat Klaus Hock stellt die Vorgehensweise der Bildung einer neuen
Arbeitsgruppe in Frage. Seiner Meinung nach bestehen bereits Gremien, die das
übernehmen könnten.
Stadtrat Burkhard Wagner bittet darum, bereits vorhandenes Fachwissen zu
berücksichtigen.
Abschließend weist Erster Bürgermeister Stamm darauf hin, dass die
weiteren Vertreter baldmöglichst nachgemeldet werden sollen.
Beschlussempfehlung
für den Stadtrat:
1. Die unter 1. genannte Aufgabenbeschreibung wird als Ziel des
Radverkehrskonzeptes festgelegt.
2. Die
vorgeschlagene Vorgehensweise wird umgesetzt: Entsendung je eines Vertreters
der Fraktionen in die zu bildende Arbeitsgruppe.