Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadt Marktheidenfeld hat ein Radverkehrskonzept in Auftrag gegeben. Das Büro „Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH“ aus München wurde mit der Erstellung beauftragt.

 

Allgemeine Situation:

Immer mehr Menschen in einer ständig wachsenden Stadt mit zunehmendem Individualverkehr führen immer mehr zu vollen Straßen und kritischen Situation im Straßenverkehr zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern. Klare einheitliche Regelungen erleichtern allen Beteiligten die Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Sichere Fuß- und Radwege sind Grundvoraussetzung um sich vom Medium Auto zu lösen und auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen. Deswegen stehen neben den ökologischen Aspekten vor allem sicherheitsrelevante Themen an oberster Stelle. Wünschenswert wäre es, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Raum gemeinsam vernünftig teilen würden, leider sieht die Realität heute anders aus. In Zeiten von ständig wachsendem Verkehrsaufkommen und zunehmender Hektik auf den Straßen wird es sicher zunehmend schwieriger dieses Ziel zu erreichen.

 

Grundsätzliche Vorgehensweise:

A. Zielsetzung

         Sicheres Fahrradfahren in der Stadt

         Sichere Fahrradwege für Schüler

         Sicheres Fahren entlang der Hauptstraßen

 

B. Analyse

         Istzustand erfassen

         Wo sind offizielle Radwege vorhanden (in Stadtplan einzeichnen)

         Wo werden Radfahrer durch Hinweisschilder geleitet (in Stadtplan einzeichnen)

         Kritische Bereiche skizzieren

         Gemeinsamer Geh- und Fahrradweg, der in beide Fahrtrichtungen genutzt werden darf

(z. B. Äußerer Ring).

 

C. Gesetzliche Rahmenbedingungen beachten

        Voraussetzungen für Fahrradwege bzw. Fahrradstraßen

        Voraussetzungen für gemeinsame Fuß- und Radwege

o   Keine Hauptfahrradwege

o   Keine vielen Kinder

o   Keine Tempo-30-Zone

o   Kein Gefälle >3%

o   Mindestbreite von 2,50 m, wenn Benutzung nur in Fahrtrichtung rechts

o   Keine Benutzung im Gegenverkehr innerorts erlaubt

        Wann sind Schutzstreifen erlaubt?

        Einmündungen müssen eine Sicht auf bevorrechtigte Radfahrer in einer Entfernung von 30 m – mindestens jedoch 20 m – haben

        Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

        Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden (VwV-StVO).

 

D. Umsetzung des Konzepts

Das Arbeitsprogramm stellt sich konkret wie folgt dar: In dieser Sitzung wäre Punkt 1 zu erledigen:

 

1. Präzisierung der Aufgabenstellung

Das sind die von der Verwaltung vorgeschlagenen Ziele:

 

·         Anbindung der Ortsteile, insbesondere Altfeld (im Haushalt 2022 sind 50.000 € vorgesehen);

·         Verbesserung der Radwegbeschilderung, touristische Belange;

·         Allgemeine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer, z. B. Problem Äußerer Ring/Nordring;

·         Überprüfung der Öffnung von Einbahnstraßen;

·         Fahrradabstellanlagen (Haushaltsansatz 2022 5.000 €);

·         SB Fahrradservicestationen am Mainradweg, Haushaltsansatz 5.000 €), Ladestationen;

·         Trennung von Rad- und Fußweg entlang des Mainufers im Rahmen der Mainufergestaltung;

·         Prüfung eines Einbahnkonzepts im Quartier Äußerer Ring bis Luitpoldstraße, mit dem Ziel einer gefährdungsärmeren Verkehrslenkung für alle Beteiligten;

·         Prüfung eines verkehrssicheren Schulwegs von der Friedenstraße zu den weiterführenden Schulen;

·         Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer durch Markierung der bestehenden Radwege und verkehrsrechtlichen Anordnungen in der Ulrich-Willer-Straße und in der Heubrunnenstraße;

·         Anlage von Schutzstreifen;

·         Bestandsaufnahme, Maßnahmenkatalog;

·         Verknüpfung mit Förderprogrammen;

 

Es ist festzulegen, wer an der Erarbeitung des Radverkehrskonzepts beteiligt werden soll. Vorgeschlagen wird, dass jede Fraktion einen Vertreter entsendet.

 

Weitere Schritte:

2. Bestandsaufnahme

·         Sichtung vorhandener Verkehrserhebungen und vorliegender Verkehrsdaten sowie sonstige relevanter Planunterlagen, z. B. Integriertes städtisches Entwicklungskonzept/ISEK, Radwanderwege, Projekte Landkreis Main-Spessart, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club/ADFC;

·         Ortsbesichtigung mit dem Fahrrad und fotografische Dokumentation

·         Erfassung wichtiger Quell- und Zielpunkte des Radverkehrs unter besonderer Berücksichtigung von Schulen, Freizeitanlagen und Arbeitsplatzschwerpunkten, Einzelhandelszentren, touristische Attraktionen usw.;

·         Aufnahme wichtiger Wegebeziehungen (Schulwege, überörtliche Radwege mit touristischem Schwerpunkt);

·         Erfassung der Schnittstellen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr/ÖPNV;

·         Aufnahme der vorhandenen Infrastruktur, Netzelemente und Netzaufbau,

Aufnahme wichtiger öffentlicher Fahrradabstellanlagen;

·         Erfassung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen;

·         Zustandserfassung vorhandener Radverkehrsanlagen;

·         Anfertigung einer Bestandskarte;

·         Berücksichtigung wichtiger zukünftiger Stadtentwicklungsvorhaben und Straßenbaumaßnahmen.

 

3. Bewertung des Bestandes

·         Mängelanalyse wichtiger öffentlicher Fahrradabstellanlagen;

·         Mängelanalyse im Hinblick auf Sicherheit, Netzverknüpfung;  

·         verkehrsrechtliche Umsetzung, Komfort und Erreichbarkeit;

·         Darstellung von Unfallschwerpunkten und Aufzeigen möglicher Gefahrenpunkte;

·         Anfertigung einer „Mängelkarte“;

·         Darstellung von Stärken und Schwächen;

·         Aufzeigen des Handlungsbedarfs;

·         Festlegung thematischer Schwerpunkte.

 

4. Konzeptentwicklung

·         Erstellung der Netzplanung für den Radverkehr;

·         Verknüpfung der Netzplanung mit den vorhandenen Radverkehrsnetzen der angrenzenden Gebietskörperschaften und dem Landkreis;

·         Anbindung der Stadtteile an die Kernstadt;

·         Einbindung der Routenführung und Wegweisung des Bayernnetzes für Radler und anderer übergeordneter Routennetze;

·         Hinweise zur Verbesserung der Radwegbeschilderung auf der Grundlage der Netzkonzeption des Landkreises;

·         Vorschläge zu Netzergänzungen;

·         Prüfung der Ausweisung weiterer Tempo-30-Zonen in der Stadt sowie zur Errichtung von Fahrradstraßen;

·         Hinweise zur Beseitigung von Schwachstellen und zu Lückenschließungen im Netz durch bauliche Elemente und/oder Markierungen (z. B. Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Abstellflächen, Furten);

·         Hinweise zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Öffnung von Einbahnstraßen), Beschilderung durchlässiger Sackgassen, STVO-konforme Beschilderung;

·         Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht;

·         Anfertigung einer Karte zum Hauptroutennetz;

·         Hinweise zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten und wesentlichen Gefahrenstellen;

·         Hinweise zur Sicherheit an Knotenpunkten und Querungsstellen;

·         Berücksichtigung der Anforderungen für den Schülerverkehr;

·         Hinweise zu Fahrradabstellanlagen und deren Situierung (insbesondere an Haltestellen, an Schulen, öffentliche Einrichtungen);

·         Orientierung am Stand der Technik, insbesondere an den Regelwerken der FGSV und dem Radverkehrshandbuch „Radlland Bayern“

·         Hinweise zu Serviceeinrichtungen (z. B. Ladestationen, Reparaturstationen, Mietangebote für den Radverkehr);

·         Abstimmung der Gesamtplanung der Stadt Marktheidenfeld.

 

5. Maßnahmenvorschläge

·         Anfertigung eines Maßnahmenplans;

·         Erstellung eines Maßnahmenkatalogs im Hinblick auf Sicherheit, Netzverknüpfung, verkehrsrechtliche Umsetzung, Komfort und Erreichbarkeit;

·         Kurzdarstellung der wichtigsten Maßnahmenvorschläge (Maßnahmenblätter), gegliedert nach Art der Maßnahme und zuständigem Baulastträger;

·         Hinweise zu Fördermöglichkeiten.

 

6. Zusammenfassender Bericht und Abstimmungen

·         Laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Arbeitskreis und den beteiligten Fachbereichen (telefonisch/per Mail);

·         Abstimmung mit den weiteren Projektbeteiligten telefonisch/per Mail (z. B. Staatl. Bauamt, Landkreis, Polizei);

·         Berücksichtigung der Anregungen der beteiligten Gremien in der Endfassung des Konzepts;

·         Erstellung eines zusammenfassenden Berichts mit anschaulichen Grafiken, Skizzen und Plandarstellungen im PDF-Format.

 

 

Soweit der Sachvortrag von Christian Brand.

Erster Bürgermeister Thomas Stamm ergänzt, dass es wichtig sei, eine Durchgängigkeit zu schaffen und das bereits Erarbeitete mit einzubinden. Es müssten nicht unbedingt Stadträte sein, die in die Arbeitsgruppe entsendet werden. Auch Mitglieder der Beiräte wären beispielsweise auch möglich.

 

Stadtrat Helmut Adam meint, dass das Büro ein Konzept erstellen und dann im Stadtrat vorstellen soll. Hierfür müsse ein konkreter Termin festgelegt werden.

 

Stadtrat Martin Harth bedankt sich für die „Fleißarbeit“ der Stadtverwaltung und bittet darum, einen Zeitrahmen festzulegen. Für die Arbeitsgruppe benennt er als Vertreter den SPD Stadtrat Hermann Menig.

 

Stadtrat Klaus Hock stellt die Vorgehensweise der Bildung einer neuen Arbeitsgruppe in Frage. Seiner Meinung nach bestehen bereits Gremien, die das übernehmen könnten.

 

Stadtrat Burkhard Wagner bittet darum, bereits vorhandenes Fachwissen zu berücksichtigen.

 

Abschließend weist Erster Bürgermeister Stamm darauf hin, dass die weiteren Vertreter baldmöglichst nachgemeldet werden sollen.

 

 


Beschlussempfehlung für den Stadtrat:

 

1. Die unter 1. genannte Aufgabenbeschreibung wird als Ziel des Radverkehrskonzeptes festgelegt.

 

2. Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird umgesetzt: Entsendung je eines Vertreters der Fraktionen in die zu bildende Arbeitsgruppe.