Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Die Stadt Marktheidenfeld erhebt für Sondernutzungen (Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus) Gebühren auf Grund der Gebührensatzung zur Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Marktheidenfeld.

 

Die immer noch anhaltende Corona-Pandemie hat vor allem die Gastronomen und Einzelhändler im Stadtgebiet hart getroffen. Diese nehmen öffentliche Flächen insbesondere für ihre Außengastronomie, Produkt- und Werbeständer in Anspruch. Als Unterstützung sollen weiterhin, wie in 2020 und 2021, die Sondernutzungsgebühren für diesen Bereich für das Jahr 2022 ausgesetzt werden.

 

Die Summe an Einnahmen für oben genannte Sondernutzungsgebühren betragen durchschnittlich 10.000 € im Jahr.


Beschluss:

 

Der Vollzug der Gebührensatzung zur Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Marktheidenfeld wird betreffend § 7 Tarif Nr. 5. und 6. für das Jahr 2022 ausgesetzt.