Sitzung: 11.01.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Birken III“ und hält verschiedene Festsetzungen nicht ein.
Geplant ist eine Schleppgaube, welche die zulässige
Gaubenbreite (1/3 der Dachlänge) um 0,76 m überschreitet.
Die festgesetzte Kniestockhöhe von 30 cm wird im Süden um 50
cm überschritten. Nur so kann die geplante Wandhöhe von 2,29 m realisiert
werden
Diese Überschreitungen sind nach Angaben des Planers jedoch
erforderlich, um eine ausreichende Belichtung für die beiden Zimmer zu
erreichen und noch Schrankstellfläche zur Verfügung zu haben.
Der Carport wird anstatt eines Sattel- oder Walmdachs mit
einem Flachdach errichtet.
Der Baukörper soll so optisch an das Haus angepasst werden.
Somit ist hier eine Befreiung im Hinblick auf die Dachform sowie die
Dachneigung des Carports bzw. Lagerraums notwendig.
Darüber hinaus soll die Dacheindeckung in grau/anthrazit
anstatt der rot/rot-braunen Ziegelfarbe ausgeführt werden.
Hierzu gibt es im Gebiet bereits mehrere Bezugsfälle, zudem
stehen dem keine städtebaulichen Gründe entgegen.
Die Nachbarn haben die Planunterlagen alle unterschrieben.
Das Bauvorhaben wurde lt. Aussage des Bauherrn mit dem
Landratsamt vorabgestimmt.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird
mit folgenden Befreiungen zugestimmt:
· Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite
· Überschreitung der vorgegeben Kniestockhöhe um 50 cm
· abweichende Dachform (Flachdach statt Sattel- oder Walmdach) sowie Dachfarbe (grau/anthrazit statt rot/rot-braun) beim Carport mit Lagerraum