Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Birken III“ und hält verschiedene Festsetzungen nicht ein.

 

Geplant ist eine Schleppgaube, welche die zulässige Gaubenbreite (1/3 der Dachlänge) um 0,76 m überschreitet.

Die festgesetzte Kniestockhöhe von 30 cm wird im Süden um 50 cm überschritten. Nur so kann die geplante Wandhöhe von 2,29 m realisiert werden

Diese Überschreitungen sind nach Angaben des Planers jedoch erforderlich, um eine ausreichende Belichtung für die beiden Zimmer zu erreichen und noch Schrankstellfläche zur Verfügung zu haben.

 

Der Carport wird anstatt eines Sattel- oder Walmdachs mit einem Flachdach errichtet.

Der Baukörper soll so optisch an das Haus angepasst werden. Somit ist hier eine Befreiung im Hinblick auf die Dachform sowie die Dachneigung des Carports bzw. Lagerraums notwendig.

Darüber hinaus soll die Dacheindeckung in grau/anthrazit anstatt der rot/rot-braunen Ziegelfarbe ausgeführt werden.

Hierzu gibt es im Gebiet bereits mehrere Bezugsfälle, zudem stehen dem keine städtebaulichen Gründe entgegen.

 

Die Nachbarn haben die Planunterlagen alle unterschrieben.

Das Bauvorhaben wurde lt. Aussage des Bauherrn mit dem Landratsamt vorabgestimmt.

 


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird mit folgenden Befreiungen zugestimmt:

·         Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite

·         Überschreitung der vorgegeben Kniestockhöhe um 50 cm

·         abweichende Dachform (Flachdach statt Sattel- oder Walmdach) sowie Dachfarbe (grau/anthrazit statt rot/rot-braun) beim Carport mit Lagerraum