Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

Vorgesehen ist der Umbau des Carports zu einem Übungshaus für Atemschutzeinsätze sowie der Anbau einer Treppenanlage als Übungsparcour für Atemschutzeinsätze. Darüber hinaus ist der Einbau einer Atemschutzübungsanlage in die bereits bestehende KFZ-Halle geplant.

 

Das Bauvorhaben liegt gem. § 30 BauGB im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Nordring“ und hält die Festsetzungen ein. Dem Bauantrag wurde deshalb verwaltungsintern zugestimmt.

 

Nachdem eine Abweichung von der Bayerischen Bauordnung erforderlich ist, welche aber in die Zuständigkeit des Landratsamtes Main-Spessart fällt, kann dieser Antrag nicht im Freistellungsverfahren eingereicht und behandelt werden, sondern ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.