Sitzung: 11.01.2022 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
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liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
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fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
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Stellplatzsatzung
eingehalten ja
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Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Das bestehende Wohngebäude wird abgerissen und durch ein Zweifamilienwohnaus ersetzt. Die lt. Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden im Hofbereich nachgewiesen.
Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.