Sitzung: 11.01.2022 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
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liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
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fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
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Stellplatzsatzung
eingehalten ja
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Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.
Der stellvertretende
Bauamtsleiter erläutert auf Anfrage von Stadtrat Martin Harth, dass der
vorliegende Plan in Bezug auf die Stellplätze überarbeitet werden musste. Maßgebend
ist der Stellplatznachweis, der sich als Anlage in der Vorlage befindet.