Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten ja                      

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Der stellvertretende Bauamtsleiter erläutert auf Anfrage von Stadtrat Martin Harth, dass der vorliegende Plan in Bezug auf die Stellplätze überarbeitet werden musste. Maßgebend ist der Stellplatznachweis, der sich als Anlage in der Vorlage befindet.