Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.06.2021 behandelt. Nach Abstimmung des Bauherrn mit dem Landratsamt Main-Spessart musste die Planung überarbeitet und ein neuer Bauantrag eingereicht werden. Statt des zunächst geplanten Flachdaches ist nunmehr eine Satteldachausführung mit einer zusätzlichen Wohnung vorgesehen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Birken III“ und widerspricht den Vorgaben wie folgt:

 

Die vorgegebene Höhe von 3 m über Oberkante Gehweg der letzten Vollgeschossdecke überschreitet diese um 2,07 m mit dem Giebel des Treppenhauses sowie mit dem Hauptgebäude an der Straßenseite. Jedoch lässt der Bebauungsplan bei entsprechenden Geländeverhältnissen ein zweites Untergeschoss ausdrücklich zu, was hier durch die extreme Hanglage der Fall ist. Dies zieht hier allerdings eine weitere Befreiung von der Festsetzung 2.3.4 nach sich, da nun drei Geschosse zzgl. Dach vorgesehen werden müssen.

 

Zudem ist, wie bereits im ursprünglichen Bauantrag auch eine Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Errichtung von elf Stellplätzen entlang der Jakob-Kaiser-Straße erforderlich, da eine alternative Anordnung derer aufgrund der hangigen Geländeverhältnisse nicht möglich ist. Erforderlich wären nach der Umplanung nun acht Stellplätze, errichtet werden hingegen elf.

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Stellplätze im hinteren, verkehrsberuhigteren Straßenbereich, sprich am Wendehammer, befinden und nicht zuletzt aufgrund der extremen Hanglage des Grundstücks kann eine Abweichung von der Stellplatzsatzung im Hinblick auf die Zufahrtsbreite befürwortet werden; ebenso aufgrund der Tatsache der evtl. entstehenden Stellplatzproblematik auf dem Nachbargrundstück.

 

Am 10.09.2021 ging bei der Stadt Marktheidenfeld ein Schreiben von Anwohnern aus dem Bereich Jakob-Kaiser-Straße ein, in dem Bedenken über das vorgesehene Bauvorhaben, insbesondere in Hinblick auf die Verkehrssituation vorgebracht werden. Dieses wird von Herrn Burk vorgetragen. Stadtrat Helmut Adam weist darauf hin, dass die Anwohner während der Bauzeit ihre Grundstücke erreichen müssen und bittet um Beachtung.

 

Stadtrat Heinz Richter äußert seine Verwunderung über den Ablauf dieses Baugenehmigungsverfahrens. Seiner Auffassung nach fügt sich das Bauvorhaben nicht in die umliegende Bebauung ein. Des Weiteren befürwortet seine Fraktion die Abweichungen vom Bebauungsplan nicht und stimmt somit nicht zu.

 

Hinsichtlich der Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung wird der Beschluss auf Wunsch des Gremiums wie folgt umformuliert.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Befreiung bezüglich der max. Wandhöhe über Oberkante Gehweg sowie mit Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung bezüglich der Zufahrtsbreite zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zur Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung nur im Hinblick auf die schwierige topografische Lage des Geländes, sowie der Lage vor dem Wendehammer erfolgt.