Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Bei diesem TOP nimmt Stadtrat Bernhard Kempf an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.

 

Der Markt Triefenstein beabsichtigt die beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne Sondergebiet „Solarpark Triefenstein“ sowie Sondergebiet „Solarpark Rettersheim“ zu ändern und damit einhergehend im Parallelverfahren den Flächennutzungsplan (14. Änderung).

 

Bisher war das Aufstellen von Solarmodulen lediglich in einem Bereich mit einem Maximalabstand von 110 m vom Fahrbahnrand der Bundesautobahn erlaubt. Mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die nutzbare Fläche für Solaranlagen entlang von Autobahnen vergrößert. Zukünftig darf auch der sog. Seitenrandstreifen in einer Breite von 200 m genutzt werden, wobei ein 15 m breiter Streifen längs zur Fahrbahn zu Naturschutzzwecken, z. B. für Tierwanderungen, freigehalten werden muss. Nur die Gesetzesänderung kann somit ein weiterer 90 m breiter Streifen mit Solarmodulen belegt werden.

 

Als Nutzungsdauer für die Anlagen in den jeweiligen Änderungsbereichen wird der 31.12.2057 angestrebt. Nach Ende der Nutzungsdauer wird für die betroffenen Grundstücke als Folgenutzung eine landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt.

 

Für den bestehenden Bebauungs- bzw. auch den Flächennutzungsplan ergeben sich hierdurch Umnutzungen von Grün- bzw. Ausgleichsflächen für Solarmodule. Zum anderen erfolgt eine Erweiterung des Geltungsbereiches für die Festsetzung neuer Solarflächen als auch Ausgleichsflächen, welche als Ersatz für entfallende Ausgleichsflächen oder auch als Ausgleichsflächen für zusätzliche Solarflächen dienen.

 

Belange der Stadt Marktheidenfeld sind durch die Änderungen der Bebauungspläne bzw. des Flächennutzungsplanes nicht berührt.

 

Stadtrat Helmut Adam kann dem so nicht zustimmen, da er grundsätzlich Solaranlagen in Freiflächen nicht befürwortet. Die Stadträte Wolfgang Hörnig und Martin Harth äußern sich positiv zu diesem Bauvorhaben in Hinsicht auf die Energiewende.

 


Beschluss:

 

Der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Triefenstein sowie den jeweiligen 1. Änderungen der Bebauungspläne Sondergebiet „Solarpark Rettersheim“ bzw. Sondergebiet „Solarpark Triefenstein“ wird zugestimmt. Belange der Stadt Marktheidenfeld sind nicht berührt.