Auf Rückfrage des Ersten Bürgermeisters, ob Einwände gegen die Protokolle der 28. öffentlichen Stadtratssitzung vom 23.11.2021 oder der 29. öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.11.2021 bestehen, werden keine Einwendungen erhoben. Die Protokolle gelten somit als konkludent genehmigt.