Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3

Es ist geplant, die Ortsdurchfahrt Würzburger Straße zu erneuern. Hierbei sollen auch die Kanal- und Wasserleitungen erneuert werden. Die Planungsvarianten wurden bereits in der Sitzung des Stadtrats am 22.07.2021 beschlossen.

 

Die Kosten für den Gehwegbau belaufen sich auf 417.024 €, für den Kanalbau auf 403.000 € und für den Wasserleitungsbau auf 177.600 € (jeweils brutto).

 

Die Kosten für den Straßenbau über den Leitungen werden je zur Hälfte durch die Stadt und die Straßenbauverwaltung getragen (bereits in den oben genannten Kosten Kanal/Wasser enthalten). Die Kosten für den Gehweg einschließlich der Hochborde trägt die Stadt.

 

Für die Straßenentwässerung werden der Stadt einmalig vorläufig 59.560,00 € (brutto) durch die Straßenbauverwaltung erstattet.

 

Kosten für Stützmauern etc. sowie für den Grunderwerb werden im Verhältnis der Fahrbahnbreite zur Breite des Gehweges aufgeteilt. Der Kostenanteil beträgt hier für die Stadt 37,5 %.

 

Für die Übernahme der Planung, Ausschreibung etc. werden 10 % der auf die Stadt entfallenden Baukosten für die Gehwege inkl. Bordsteine einschl. Mehrwertsteuer und Grunderwerb erhoben.

 

Die Planungsleistungen für die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung sollen direkt durch die Stadt vergeben werden. Da das Büro BRS einen Rahmenvertrag mit der Stadt Marktheidenfeld bzgl. der Kanalisation hat, würden hier erst die Leistungsphasen 5 – 9 zum Zuge kommen.

 

Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt wurde erklärt, dass eine Fußgängerampel an der Kreuzung Lohgraben/Friedenstraße errichtet wird. Die Kosten trägt das Staatliche Bauamt.

 

Frau Keil vom städtischen Bauamt verweist ergänzend auf eine Verkehrszählung des staatlichen Bauamts, welche zu Spitzenzeiten 1.000 Fahrzeuge und 70 querende Fußgänger zum Ergebnis gehabt habe. Dies würde eine Fußgängerampel rechtfertigen.

 

Das Gremium erörtert den Sachverhalt. Moniert wird ausdrücklich, dass es nicht möglich gemacht worden sei, einen Radweg in die Planung aufzunehmen. Dies sei andernorts auch möglich.

Um Überlassung und strengste Einhaltung eines realistischen Zeitplanes wird gebeten.

Frau Keil stellt klar, zunächst müsse der Förderantrag positiv beschieden werden, bevor ausgeschrieben werden könne. Der Vorsitzende ergänzt, er bevorzuge einen Bauzeitenplan ohne Winterunterbrechung.

 

Aus dem Gremium wird angeregt, im Zuge der Maßnahme die Verkehrssituation Friedenstraße/Frankenstraße zu betrachten. Eventuell könne auch eine Einbahnregelung in Betracht gezogen werden, um die Sicherheit insbesondere der Schüler zu erhöhen.

Erster Bürgermeister Stamm hält abschließend fest, er werde diese Fragestellung an das städtische Ordnungsamt weitergeben. Herr Brand könne seine diesbezüglichen Ideen dann in einer der nächsten Sitzungen vorstellen.


Beschluss:

 

1.    Die Maßnahme wird durchgeführt.

 

2.    Der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg, wird zugestimmt.

 

3.    Die Leistungsphasen 5 – 9 für die Planungsleistungen Kanalleitungsbau sowie die Leistungsphasen 2 – 9 für die Planungsleistungen Wasserleitungsbau inklusive jeweils örtliche Bauleitung werden an das Büro BRS, Marktheidenfeld, vergeben.