Für die Fraktion proMAR nimmt Fraktionsvorsitzender Richter wie folgt Stellung:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

knapp ein dreiviertel Jahr nach der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2021 sehen wir uns vor der Aufgabe, nun den Haushalt für das Jahr 2022 aufzustellen.

 

I. Rückblick und Konsequenzen

In meiner letzten Haushaltsrede bemühte ich das Bild von Elefanten, welche es sich in einem Porzellanladen gemütlich machen sowie einigen gerne als „Rosa Elefanten“ bezeichneten, welche für Problemfelder stehen, die typischer Weise gerne von vielen ignoriert oder bewusst ausgeblendet werden. Ohne hier einen konkreten Vorwurf zu erheben, besteht wohl grundsätzlich die Neigung, die Welt und somit auch die finanzielle Lage einer Stadt mit einer rosaroten Brille zu betrachten.

 

Welche Konsequenzen dies haben kann, zeigt ich anschaulich beim Vergleich der Haushaltsberatungen des vergangenen Jahres mit den tatsächlich in 2021 durchgeführten Projekten sowie schlussendlich dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2022.

 

Wer sich erinnert, wird zugeben müssen, dass praktisch sämtliche von den Fraktionen explizit geforderten und per Mehrheitsbeschluss in den Haushalt aufgenommenen Positionen bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt wurden bzw. werden konnten. Vielfach schlicht und einfach, weil man auf Hoffnung, statt auf Realismus und Pragmatismus setzte.

 

Nur kurz nennen möchte ich den Haushaltsansatz für Flächenerwerb, von welchem praktisch kein einziger € ausgegeben wurde, oder aber verschiedene Positionen für Planungen und Machbarkeitsstudien, für welche meist noch nicht mal ein Grundsatzbeschluss des Stadtrats vorlag, aber bereits Mittel bereitgestellt werden sollten und wurden. Eine gewisse Komik hat hier nicht zuletzt die vorsorgliche Einstellung von Mitteln für Verlegungsplanungen für den Skaterplatz, für welchen auf wundersame Weise doch eine Baugenehmigung vorgelegt werden konnte.

Die Aufstellung eines Haushalts ist nach den Art. 61 ff. Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben. In Art. 64 Abs. 1GO wird zum Umfang des aufzustellenden Haushaltsplans wie folgt ausgeführt:

 

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1.    anfallenden Erträge, eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen sowie zu leistenden Auszahlungen bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung,

2.    zu erwartenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik,

3.    benötigten Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Bedeutung von „voraussichtlich“ muss hier als realistisch anfallend und gerade nicht als wünschenswert oder eventuell drohend ausgelegt und verstanden werden.

Der Seitens der Stadtverwaltung und insbesondere unserer Kämmerin, Frau Herrmann, vorgelegte Haushaltsentwurf berücksichtigt dies unserer Einschätzung nach in hohem Maße. Festzustellen ist – wie bereits angedeutet – jedoch, dass ein Großteil der aufgeführten Investitionen und Ausgaben fortgeschriebene Positionen aus den vergangenen Jahren sind, welche aus verschiedensten Gründen bislang nicht umgesetzt werden konnten.

 

Dabei ist ein Schwerpunkt in Infrastrukturmaßnahmen, namentlich Straßenbauarbeiten sowie der Fertigstellung der GEK-Projekte zu erkennen. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.

 

Festzustellen ist jedoch auch, dass unsere Gewerbesteuereinnahmesituation zwar erfreulicher Weise stabil bleibt, allerdings auf der anderen Seite auch unsere Fixkosten immer weiter steigen. Eine Erhöhung der Personalkosten von im Jahr 2017 knapp 8 Millionen € auf voraussichtlich knapp 12 Millionen € im Jahr 2022 und somit um 50 Prozent muss uns erschrecken.

Ein „Weiter so“ kann es nach unserer Einschätzung hier nicht geben. Wir fordern den Bürgermeister und die Stadtverwaltung daher auf, konkret zu prüfen ob neu angedachte Stellen im Einzelfall tatsächlich notwendig sind oder ob nicht doch Möglichkeiten bestehen, durch Umorganisationen etc. Synergieeffekte zu erzielen und so möglicherweise die Schaffung immer neuer Stellen zu vermeiden.

 

Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der beabsichtigten Umwandlung des Musikinstituts in eine ordentliche Musikschule sowie der Eingliederung der Volkshochschule in die Stadtverwaltung. Gerade hier sollte die Errichtung von Doppelstrukturen vermieden und stattdessen eine zentrale Stelle in Form einer Art Bildungs- und Kulturamt für sämtliche Bildungs- und Kulturaktivitäten der Stadt geschaffen werden. Die Erfahrung lehrt: einmal etablierte Stellen sind nur schwer wieder abzubauen.

 

Als Stadtrat müssen wir uns im Punkto Sparsamkeit jedoch auch selbst an die eigene Nase fassen.

In den vergangenen Haushaltsberatungen hatten sämtliche Fraktionen einschließlich des Ersten Bürgermeisters die Sparsamkeit und Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung angemahnt und geradezu als wichtigstes Prinzip für das Jahr 2021 benannt Diese Absichtsbekundung hat den Stadtrat dann jedoch nicht davon abgehalten, neben den beiden vorgenannten Projekten VHS und Musikschule auch die Ausweisung eines neuen Baugebiets in Marienbrunn und für verschiedene Projekte Machbarkeitsstudien zu beschließen. Auch wenn unsere Fraktion im Falle von Marienbrunn dagegen stimmte, müssen auch wir zur Kenntnis nehmen, dass auch diese weiteren Projekte, welche im Haushalt 2021 sämtlich nicht enthalten waren, nicht ohne größere finanzielle Belastungen umgesetzt werden können.

 

Es sind dabei nicht lediglich die Bau- und Erschließungskosten. So hat etwa die mit der Ausweisung von Baugebieten erhoffte Erhöhung der Einwohnerzahl und insbesondere der Kinderzahl auch unmittelbar einen höheren Personalbedarf in Kindergärten und anderen Einrichtungen zur Folge. Hinzu kommen erhöhte Kosten für Straßenunterhalt, Grünflächenpflege etc. Diese Folgekosten gänzlich auszublenden und geradezu blind immer weitere Wolkenkuckucksheime zu entwickeln, kann leicht zu einer finanziellen Überforderung führen.

 

Wie sich diesbezügliche Kosten in Söllershöhe und Märzfeld entwickeln werden, ist dabei ebenso wenig konkret abzusehen, wie jene für die noch unbegonnenen Projekte.

Es gilt daher künftig bereits vor Grundsatzentscheidungen und Umsetzungsbeschlüssen ehrlich und kritisch nicht nur über die Anschaffungskosten, sondern auch über etwaige dauerhaft höhere Fixkosten nachzudenken. Nachhaltigkeit in diesem Sinn berücksichtigt gerade nicht nur Umweltaspekte, sondern auch die genannten weiteren Auswirkungen.

 

Bzgl. der bereits in Planung befindlichen Neubauten, wie beispielsweise dem Ergänzungsbau für die Grundschule, ist zudem dringend auf die langjährige Haltbarkeit der Bausubstanz zu achten, damit der Stadt nicht in einigen Jahren erneut größere finanzielle Folgebelastungen drohen. Ein Blick auf die vor knapp zehn Jahren sanierten bzw. neu errichteten nördlichen Fassaden zur Vorderbergstraße hin, welche sich bereits jetzt großflächig in Grün- und Schwarztönen zeigen sowie des Öfteren herunterfallende Fassadenteile, sollten hier Mahnung und Anspruch zu gleich sein. Optische und architektonische Gestaltung sollten im städtebaulichen Bereich immer nachrangig vor Funktion und Langlebigkeit betrachtet werden.

 

Wir fordern daher insbesondere das Bauamt auf, bei künftigen Bauvorhaben konkret auf derartige Fragestellungen zu achten und nötigenfalls den Stadtrat über Unwägbarkeiten zu informieren und zu warnen. Vielleicht kann auch größerer Einfluss auf Ausschreibungen, Vergabeverfahren und die konkrete architektonische und bauhandwerkliche Umsetzung genommen werden. Dies wäre jedenfalls zu begrüßen.

 

Im Hinblick auf die weitgehend noch nicht umgesetzten Haushaltsansätze aus 2021 verzichten wir bewusst weitgehend darauf, zu fordern, weitere Positionen in den Haushalt 2022 aufzunehmen.

Die Erfahrung des vergangenen Jahres zeigt, dass da wo sich tatsächlich ein weiterer finanzieller Bedarf ergibt, nötigenfalls auch ein entsprechender Nachtragsbeschluss zum Haushalt gefasst werden kann. Da jedoch, wo heute noch kein grundsätzlicher Stadtratsbeschluss zur Verwirklichung gefasst wurde, ist nach aller Wahrscheinlichkeit auch nicht mit einer Umsetzung im kommenden Haushaltsjahr zu rechnen. Der Haushalt sollte sich daher – wie es die Gemeindeordnung verlangt – auf die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben beschränken.

 

Prüfaufträge und Grundsatzentscheidungen behalten wir uns für das kommende Sitzungsjahr vor. Die diesbezüglichen Grundsatzdebatten im Rahmen der Haushaltsaufstellung zu führen, erscheint uns jedoch nicht zweckdienlich.

Wir bitten lediglich einen Haushaltsansatz für die Planung bzw. Umsetzung eines inklusiven Spielplatzes aufzunehmen. Die Fraktion von proMAR hatte bzgl. der Machbarkeit sowie der Förderfähigkeit hier bereits die Verwaltung angefragt, von welcher erst kürzlich eine positive Rückmeldung erging. Die Planung sollte dabei örtlich ergebnisoffen erfolgen, wobei wünschenswert wäre, einen aktuell eher unattraktiven, bestehenden Spielplatz aufzuwerten. Als Beispiel für einen solchen Spielplatz verweisen wir auf denjenigen in Lohr-Sendelbach.

 

II. Herausforderung Wonnemar

Nun, was ist im Laufe des Jahres aber aus den bereits angesprochenen Elefanten geworden?

Kurz und knapp, sie sind alle noch da und bereiten uns weiterhin Kopfzerbrechen. Auch wenn gerade die Fragen der Auswirkung der Corona-Pandemie sowie insbesondere die Zukunft unseres Schwimmbades immer noch offen sind, hoffen wir, dass sich im kommenden Jahr auch diese Probleme zumindest einigermaßen lösen lassen.

 

In beiden Fällen müssen wir jedoch ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass wir selbst nur sehr bedingt das Heft des Handelns in der Hand haben, sondern vielfach von den Entscheidungen anderer abhängen. Auch wenn wir beispielsweise vergangenes Jahr schon hofften, im Laufe des Jahres wieder den vollen Zugriff auf das Wonnemar zu bekommen, mussten wir schmerzlich feststellen, dass mit manchen Investoren nur schwerlich zu verhandeln ist. Erfreulich ist hier lediglich, dass wir als Stadt Marktheidenfeld bislang nicht die Ruhe verloren haben. Statt uns möglicherweise auf Jahre hinaus erpressbar zu machen, haben wir uns entschieden, einen geradlinigen, rechtsstaatlichen Weg einzuschlagen. Gut so! Wir begrüßen ausdrücklich, dass auf diesem Wege die mannigfaltigen Pflichtverletzungen von InterSPA einer Klärung zugeführt werden.

 

An dieser Stelle erlaube ich mir, auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ – „Verträge sind zu halten“ hinzuweisen. Dieses eigentlich selbstverständliche Prinzip scheint vielfach nicht beachtet oder ernstgenommen zu werden. Vielfach drängt sich sogar geradezu der Verdacht auf, dass Verträge lediglich als „Einlasskarte“ für immer weitere – oftmals einseitig diktierte und als unausweichlich dargestellte spätere Vertragsanpassungen verstanden werden. Ein solches Geschäftsgebaren muss uns nicht nur im konkreten Einzelfall, sondern vielmehr auch generell Mahnung und Lehre dafür sein, bereits vor Vertragsschlüssen die möglicherweise langjährigen Konsequenzen von allen Seiten zu beleuchten. Sich leichtfertig aufs Glatteis führen lassen sollte sich die Stadt Marktheidenfeld jedenfalls tunlichst nicht mehr.

 

Da wir davon ausgehen müssen, dass die aktuell anhängige Schiedsklage im kommenden Jahr entschieden wird und wir guter Hoffnung sind, dass die Entscheidung den Rückfall des Bades an die Stadt Marktheidenfeld zum Inhalt haben wird, halten wir es für geboten, die bereits gegründete Marktheidenfelder Bäder GmbH mit finanziellen Mitteln auszustatten und auch dies bereits im jetzt aufstellenden Haushalt abzubilden, um zumindest eine erste Handlungsfähigkeit herzustellen,

Schlagen wir vor, hierfür zunächst 500.000 € vorzusehen. Dies selbstredend unter der Prämisse, dass dieser Betrag im „Ernstfall“ nicht ausreichen könnte.

 

III. grundsätzliche Erwägungen

Zuletzt erlaube ich mir noch auf ein paar grundsätzliche Erwägungen anzustellen.

Wir als Stadträte sind allesamt – so unterstelle und hoffe ich jedenfalls – angetreten, zum Wohle unsere Stadt Dinge anzustoßen, neue Ideen zu entwickeln oder an uns heran getragene Ideen möglichst bürgernah umzusetzen.

 

Ganz so wie es Art. 26 Abs. 3 GG als Recht und Verpflichtung der Kommunen aufgibt und garantiert. Dort heißt es:

„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. (…) Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; (...)“

 

Wir sollten also eigentlich weitgehend frei im Rahmen allgemeiner Gesetze, selbstständig und unabhängig von Regierungen und Behörden entscheiden dürfen, wie sich unsere Stadt entwickeln soll und welche Dinge wir wie, wo und wann umsetzen wollen.

 

Die hierzu in Anbetracht von Größe und Bevölkerung objektiv erforderlichen finanziellen Mittel sind der Stadt dabei von Bund und insbesondere Land bedingungslos zur Verfügung zu stellen.

 

Auch wenn wir uns als Stadt Marktheidenfeld aufgrund der dankenswerter Weise guten Wirtschaftskraft unserer Gewerbebetriebe im Vergleich zu anderen Gemeinden nicht beschweren können, zeigt sich auch bei uns, dass die Gewährung finanzieller Mittel von Bund und Land vielfach entgegen dem Grundgesetz von Bedingungen abhängig gemacht wird. Diese Bedingungen führen vielfach zu geradezu gegenteiligen Entscheidungen, als wenn wir entsprechend der eigentlich garantierten Selbstverwaltung frei und selbstbestimmt entscheiden könnten.

Wo wirkt sich dies besonders aus? Nun, in erster Linie bei den verschiedensten Städtebauförderprogrammen, GEK-Projekten, Kindergarten- und Schulförderprogrammen.

 

All diesen Förderprogrammen ist gemeinsam, dass insbesondere der Freistaat Bayern die Gewährung besonderer finanzieller Mittel von der Erfüllung verschiedenster Voraussetzungen abhängig macht. Auch wenn dabei natürlich oft die Erreichung durchaus sinnvolle Ziele bezweckt sein mag, schränkten diese doch stets den Entscheidungsspielraum der Kommunen ein. Zudem wird oft zur Bewilligung von Fördergeldern die vorherige Erstellung von Konzepten, Satzungen oder Gutachten verlangt, für welche meist ein externes Planungsbüro beauftragt werden muss.

 

Ohne die Daseinsberechtigung derartiger Büros grundsätzlich in Rede stellen zu wollen, muss die kritische Frage dennoch erlaubt sein, ob die von diesen Planungsbüros erstellten Konzepte tatsächlich Ergebnisse hervorbringen (können), welche einen realen Nutzen für die Stadt haben. Die Erfahrung mit GEK, ISEK und aktuell INSEK zeigt bedauerlicherweise, dass sie oftmals nur der berühmt berüchtigte „Passierschein A 38“ sind und die möglicherweise sogar sinnvollen Aussagen und Empfehlungen dieser Gutachten und Berichte selbst vom auftraggebenden Stadtrat am Ende ignoriert oder zumindest nicht für ernstgenommen werden. Das erst vergangenen Woche beschlossene Baugebiet für Marienbrunn ist hier ein anschauliches Beispiel.

 

Erwähnt werden muss an dieser Stelle jedoch auch, dass diesen Konzepten oftmals Beratungen, Arbeitsgruppen, Stadtspaziergänge und weitere Bürgerbeteiligungen vorausgehen und damit unvermeidbar in Bürgerschaft und Öffentlichkeit Erwartungen erzeugt werden, welchen wir schon aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel überhaupt nicht gerecht werden können.

 

Wir können froh und stolz sein, dass sich bislang bei allen vom Stadtrat angestoßenen Arbeitskreisen zahllose Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben. Ob dies jedoch bei Durchsickern der Erkenntnis, dass schlussendlich regelmäßig die gleichen Themen in immer neuen, teilweise parallel bestehenden Arbeitsgruppen behandelt werden und am Ende kaum etwas aus genehmigungs- und haushalterischen Gründen verwirklicht werden kann, künftig noch der Fall sein wird, muss mit einem großen Fragezeichen versehen werden.

 

Hier gilt es künftig auch gegenüber der Öffentlichkeit klarer zu kommunizieren, um das Entstehen von falschen Hoffnungen und Erwartungen erst überhaupt nicht aufkommen zu lassen.

 

Auf der anderen Seite gilt es kritisch zu hinterfragen, welcher Aufwand tatsächlich notwendig ist, um Gelder aus Förderprogrammen bewilligt zu bekommen. Im Einzelfall könnte es möglicherweise sinnvoller sein, auf Fördermittel zu verzichten, wenn dadurch eine schnellere Projektverwirklichung erreicht werden könnte. Bei gegenwärtig stetig steigenden Baupreisen, könnte letzteres am Ende sogar günstiger sein.

 

Wünschenswert wäre natürlich, dass die Einschränkung der kommunalen Finanzhoheit und damit der kommunalen Selbstverwaltung von Bund und Land eingesehen und abgestellt würde. Ein Vertrauensvorschuss an die Kommunen zur ordnungsgemäßen und sparsamen Mittelverwendung wäre hier dringend angebracht.

 

Leider haben wir als Stadt keinen direkten Einfluss auf die Gesetz- und Verordnungsgeber, weshalb wir lediglich hoffen und bei jeder Gelegenheit diesen Missstand artikulieren können.

 

IV. Dank

Zu guter Letzt bedanke ich mich im Namen unserer Fraktion bei allen Mitarbeitern der Stadt Marktheidenfeld, den vielen ehrenamtlich Tätigen sowie allen, die sich für unsere Stadt und das Umland einsetzen für ihr großes Engagement.“