Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 33 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Söllershöhe“

für den die Aufstellung beschlossen wurde und besitzt die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Der Bauherr erkennt die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes an. Eine Erklärung hierzu liegt vor.                                   

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.