Sitzung: 23.11.2021 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
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Liegt gem. § 33
BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbepark Söllershöhe“
für den die Aufstellung beschlossen
wurde und besitzt die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Der
Bauherr erkennt die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes an. Eine
Erklärung hierzu liegt vor.
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Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.