Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

Die Gemeinde Esselbach beabsichtigt, im Bereich der Michelriether Straße teilweise bereits bebaute und versiegelte Flächen, Grünflächen und teils bereits landwirtschaftlich genutzte Flächen in Dorf-, Misch- bzw. Gewerbegebiete umzuwandeln. Die Gemeinde hat laut eigener Aussage keine freien Gewerbegrundstücke mehr zur Verfügung, allerdings entsprechende Anfragen durch die Nähe zur Autobahn A 3. Darüber hinaus soll die dörflich und landwirtschaftlich geprägte Bebauung besser in den Ortsrand integriert werden. Die gewerblichen Flächen sollen u. a. auch für landwirtschaftliche Lagerhallen zur Verfügung stehen und dadurch der Ortskern entlastet werden.

Entstehen sollen hier vier unterschiedliche Gewerbegebietsbereiche, die sich teils in GRZ und GFZ, aber überwiegend in den vorgegebenen Schallschutzpegeln unterscheiden, darüber hinaus zwei Mischgebiets- sowie ebenfalls zwei Dorfgebietsbereiche.

 

Derzeit sind die zu überplanenden Flächen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde noch als öffentliche Grünflächen, Sportanlage, als Mischgebiet und als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Flächen werden derzeit unterschiedlich genutzt. Der Sportplatz wird nicht länger benötigt. Die bereits bebauten Bereiche werden gewerblich sowie landwirtschaftlich genutzt. Die restlichen Flächen sind Grünflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen.

 

Die Gesamtgröße des Plangebiets beträgt ca. 8,31 ha.

 

Das geplante Baugebiet wird über die Michelriether Straße und die MSP 31 bzw. 32 an die B 8 angeschlossen, die an die A 3 angebunden ist.

 

Nachdem die Zufahrt zu dem Plangebiet von der Autobahn kommend über die Kreisstraßen MSP 31 bzw. 32 - Ortsdurchfahrt Michelrieth - erfolgen wird, ist hier mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Stadt Marktheidenfeld hat bereits bei der Ausweisung des Industriegebiets Bärnroth dahingehende Bedenken geäußert und gefordert, dass auf der Grundlage einer Verkehrsprognose mit schalltechnischer Berechnung über die Zunahme des Verkehrs (Ziel- und Quellverkehr) auf der MSP 31/32 – Ortsdurchfahrt Michelrieth - für die angrenzende Wohnbebauung nachzuweisen ist, dass die zulässigen Schallpegel, – insbesondere zur Nachtzeit, eingehalten werden.

 

Das erstellte Gutachten untersucht lediglich die Auswirkungen auf die umliegende Bebauung in Esselbach selbst und die darauf abzustellende Kontingentierung der Flächen, also die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Bebauung mit den umliegenden Emissionen.

 

Als Anlage sind der Bebauungsplan sowie die Begründung und der Umweltbericht eingestellt. Die übrigen Unterlagen sind unter folgendem Link einsehbar:

 

https://vgem-marktheidenfeld.de/planen-und-bauen/bauleitplanung/

 

Die Stadträte Helmut Adam und Bernhard Kempf bekunden ihre Ablehnung wegen dem verstärkten Verkehrsaufkommen in Michelrieth und Umgebung.

 

 


Beschluss:

 

Der Aufstellung des Bebauungsplanes „Welzengraben“ wird grundsätzlich zugestimmt. Es ist jedoch anhand einer Verkehrsprognose mit schallschutztechnischer Berechnung der Nachweis zu führen, dass die zulässigen Schallschutzpegel für die an der Zubringerstraße angrenzende Wohnbebauung eingehalten werden.