Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Flachsbreche“ im Stadtteil Glasofen. Es widerspricht dem Bebauungsplan in Bezug auf die Wandhöhe, Dachneigung sowie Dacheindeckung.

 

Die Wandhöhe wird aufgrund der topographischen Lage des Grundstücks bergseitig um 2,84 m und talseitig um 2,10 m überschritten.

 

Um die höhere Wandhöhe auszugleichen, wurde lt. Aussage des Antragstellers das Dach so flach wie möglich mit 20° Dachneigung ausgeführt. Dies widerspricht allerdings ebenfalls dem Bebauungsplan, welcher eine Dachneigung von 35° – 45° vorsieht.

 

Zudem wurde als Ziegelfarbe schwarz anstatt rot- rotbraun gewählt.

 

Von Seiten der Verwaltung ist festzustellen, dass der Bebauungsplan die Ausbildung des 1. Obergeschosses als ein weiteres volles Geschoss nicht vorsieht, sondern als Dachgeschoss mit geneigtem Dach als Vollgeschoss. Somit könnten die Wandhöhen bei korrekter Umsetzung des Bebauungsplanes eingehalten werden und ist nicht der Topographie des Geländes geschuldet.

 


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird aufgrund der zu hohen Wandhöhen nicht zugestimmt.