Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert.

 

Vorgesehen ist die Erweiterung des bestehenden Gebrauchtwagenplatzes auf den Flurstücken 5676, 5788 und 5656 der Gemarkung Marktheidenfeld um 83 Stellplätze. Bei der Neuanordnung entfallen hierfür 17 Bestandsplätze. Insgesamt beträgt die Anzahl der Stellplätze dann 147, wobei bei den 64 Bestandsplätzen zwei behindertengerechte Plätze vorhanden sind.

Die GRZ beläuft sich einschließlich Bestandsgebäude auf 0,84.

 

Die neu zu schaffende Pflasterfläche von 468,05 m² für 24 Stellplätze wird mit zwei Grüninseln ausgeführt. Zudem sollen entlang des Erlenbaches noch weitere 33 Stellplätze bzw. 18 weitere im Grenzbereich zu den Nachbargrundstücken sowie eine Stellfläche mit acht Stellplätzen dazwischen auf einer Asphaltfläche von 2.384,47 m² entstehen. Auch hier ist jeweils eine Wiese an der Grundstücksecke im Kreuzungsbereich bzw. zum Nachbargrundstück sowie ein Grünstreifen auf der gesamten Länge vorgesehen. Ebenso ist ein Grünstreifen in Fortführung der Wiese entlang der Bestandsstellplätze geplant Zudem sind lt. Baubeschreibung zwei Behindertenplätze für Besucher vorgesehen. Darüber hinaus wird eine Stützmauer zum Nachbargrundstück hin errichtet.

 

Die Entwässerung des Platzes wird derzeit durch die Kläranlage geprüft.

 

Stadtrat Martin Harth kann einer so großflächigen Versiegelung nicht zustimmen. Dieser Auffassung ist Stadtrat Joachim Hörnig ebenso. Des Weiteren weist er auf die Einhaltung der Baumbepflanzung gemäß der Stellplatz- und Ablösesatzung hin.

 


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird mit Abweichung von der Stellplatz- und Ablösesatzung aufgrund der besonderen Zweckbestimmung des Vorhabens zugestimmt.

Die Entwässerung ist entsprechend der Vorgaben durch die städtische Kläranlage auszuführen.