Das Bauvorhaben liegt in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, im Sanierungsgebiet.

 

Vorgesehen sind die Errichtung folgender Werbeanlagen:

 

  • Schild über Markise an Brüstung
  • Schild EG, an Gebäudeecke neben Eingang
  • Schild an Erker über Eingang
  • Beklebung der Fensterflächen mit Buschstaben (wirkt nicht als an die Fassade angebrachte Werbeanlage)

 

Von Seiten der Sanierungsbeauftragten bestehen keine Einwände. Die beantragten Werbeanlagen halten die Gestaltungssatzung ein.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.