Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

ð  Im Bereich des einfachen Bebauungsplanes „Sondergebiet Martinswiese“
=>Die im BPlan enthaltenen Vorgaben zum Schallschutz werden eingehalten.

 

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten ja                      

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Vorgesehen ist der Einbau von zwei weiteren Wohnungen in das bestehende Mehrfamilienhaus im Untergeschoss.