Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1

Der Tagesordnungspunkt wurde zuletzt am 16.09.2021 behandelt.

 

Die Marktheidenfelder Baumarkt Immobilien GmbH, Udo-Lermann-Straße 2 in Marktheidenfeld, stellt mit Schreiben vom 26.07.2021 den Antrag auf Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baumarkt und Diskothek (SO)“ in „Baumarkt und Lagerfläche (GE)“.

 

Der Bebauungsplan wurde im Jahr 2015 mit der Maßgabe aufgestellt, im Bereich der Udo-Lermann-Straße einen Hagebaumarkt mit Gartencenter zu errichten. Darüber hinaus sollte die örtliche Diskothek „Lichtspielhaus“ von der Altstadt auf das Baumarktgelände in die Peripherie in ein separates, dem Baumarkt angegliedertes Gebäude umgesiedelt werden, nicht zuletzt um die Lärmbelästigung für die Anwohner im Zentrum von Marktheidenfeld zu verringern.

 

Der Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung am 20.01.2016 rechtskräftig. Das Vorhaben sollte innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach Baugenehmigung fertiggestellt sein.

 

Nachdem innerhalb der gesetzten Frist zwar der Hagebaumarkt mit Gartencenter errichtet worden ist, allerdings die Umsiedlung der Diskothek nicht realisiert werden konnte, wäre der Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 6 BauGB für den Bereich der Diskothek aufzuheben. Die Marktheidenfelder Baumarkt Immobilien GmbH stellt nun Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für diesen Bereich (Sondergebiet II) in eine Lagerfläche für den bereits errichteten Hagebaumarkt. Diese Lagerfläche soll bauplanungsrechtlich als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden.

 

Da die Änderung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13a erfolgen kann, ist hier keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB lediglich redaktionell im Zuge einer Berichtigung angepasst.

Die vorgesehene Änderung des Sondergebiets II in eine Gewerbegebietsfläche betrifft eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 3057 der Gemarkung Marktheidenfeld mit einer Größe von 569 m².

 

Der Beschluss vom 16.09.2021 wird wie folgt modifiziert:


Beschluss:

 

Einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baumarkt und Diskothek (SO)“ wird gemäß dem Antrag der Baumarkt Immobilien GmbH zugestimmt.

 

Eine Teilfläche aus Fl.-Nr. 3057 der Gemarkung Marktheidenfeld wird von einer derzeit als Sondergebiet II „Diskothek“(SO) ausgewiesenen Fläche in eine Gewerbegebietsfläche (GE) mit der Zweckbestimmung „Lagerfläche“ für den Hagebaumarkt umgewandelt.

 

Die Ausführung der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baumarkt und Diskothek (SO)“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.