Beschluss: abgesetzt

Im Rahmen der Erstanlegung (Art. 67 BayStrWG) wurde der als „Eichenfürster Fußweg“ bezeichnete Feld- und Waldweg mit der Fl.-Nr. 7203 der Gemarkung Marktheidenfeld in das Straßenbestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege eingetragen. Der Weg gilt mit der Bestandskraft der Eintragung als gewidmet (Art. 67 Abs. 4 BayStrWG). Das Wegegrundstück ist im Eigentum der Stadt Marktheidenfeld.

 

Nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG ist eine Straße einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

 

Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. Durch diese Ankündigung wird sichergestellt, dass jedermann, der sich durch die beabsichtigte Einziehung betroffen fühlt, rechtzeitig Einwendungen erheben kann. Die fehlerfreie Ankündigung ist Voraussetzung für eine rechtswirksame Einziehungsverfügung. Hierüber ist ein Beschluss zu fassen.

 

Nach Ablauf der drei Monate ist ein erneuter Beschluss über die Einziehung zu fassen.

 

Der nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 7203, Gemarkung Marktheidenfeld, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und ist in der Natur auch nicht mehr erkennbar. Zu zwei Drittel ist der Weg durch das Waldstück völlig zugewachsen, ein Drittel ist Wiese ohne erkennbare Fahrspuren.

 

Der Feld- und Waldweg ist daher einzuziehen.

 

Aus dem Gremium wird eine mögliche Nutzung des Feldweges im Rahmen des neu zu erstellenden Radwegekonzepts in den Raum gestellt.

Geschäftsleitender Beamter Hanakam erläutert, es sei möglich, bei einer Einziehung des Feldweges dessen Flurnummer zu belassen und die Wegfläche nicht mit den anliegenden Grundstücken zu verschmelzen. Für eine weitere Nutzung als Radweg sei eine Umwidmung vorzunehmen.

 

Da kein akuter Handlungsbedarf bestehe, regt Stadtrat Harth an, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und den Sachverhalt nach Vorlage des Radwegekonzepts erneut aufzugreifen.

 

Das Gremium ist konkludent mit der Vorgehensweise einverstanden. Die Beschlussfassung wird daher abgesetzt.


Beschluss: