Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 10

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Marktheidenfeld ist im Westen des Ortsteils Marienbrunn bereits eine ca. 4,9 ha große Wohnbaufläche ausgewiesen. Hiervon sollte allerdings derzeit nur der nördliche Teilbereich überplant werden. Vorgesehen ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). In der Stadtratssitzung am 21.09.2020 wurden drei mögliche Varianten vorgestellt. Diese wurden im Hinblick auf die aus dem Gremium vorgebrachten Anregungen bezüglich Grundstücksgrößen und Mehrfamilienhäusern überarbeitet. Vorgesehen sind nun zwischen 18 und 21 Wohnbauplätze mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 500 – 600 m² bzw. ca. 1.000 m² für Mehrfamilienhäuser (Konzept A) bzw. von verschiedenen Grundstücksgrößen zwischen ca. 550 – 850 m² (Konzept B) in Verlängerung der Tannäckerstraße. Vorgesehen ist eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung mit Süd- bis Südwestausrichtung sowie nun auch Geschosswohnungsbau, was sich in einer höheren Geschossflächenzahl (GFZ) sowie der Geschossigkeit wiederspiegelt. Nachdem ein Ringschluss bei den Versorgungsleitungen gewünscht wurde, entfällt das ursprünglich noch vorgestellte Konzept C.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 281 – Teilfläche, 282, 286 – Teilfläche sowie 283 – Teilfläche der Gemarkung Marienbrunn, welche alle im Eigentum der Stadt Marktheidenfeld sind.

 

Die Konzepte A und B wurden vom planenden Ingenieurbüro Rö(schert) Ingenieure GmbH aus Würzburg in Abstimmung mit der Verwaltung erstellt und den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Stellvertretender Bauamtsleiter Burk erläutert die den Stadträten überlassene Stellungnahme des Landratsamts Main-Spessart. Er stellt klar, ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13 b BauGB sei für das Gebiet möglich. Sollte das Gremium dem vorgelegten Beschlussvorschlag zustimmen, könne möglicherweise bereits Mitte des nächsten Jahres mit der Erschließung begonnen werden.

 

Im Gremium werden der Sachverhalt und die Stellungnahme des Landratsamtes kontrovers diskutiert. Fraktionsvorsitzender Richter zeigt eine von ihm gefertigte Aufstellung bezüglich der Bevölkerungsentwicklung Marktheidenfelds und der Altersstruktur. Die Begriffe „Flächenverbrauch“, „bezahlbarer Wohnraum für junge Familien“, „Innenverdichtung“ und „Grundsteuer C“ fallen und werden teilweise ausführlich erörtert. Ein städtisches Förderprogramm für die energetische Sanierung bestehender Gebäude wird angeregt. Ein „Umdenken“ hinsichtlich Baugebieten wird angeregt.


Beschluss:

 

Der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Stadtteil Marienbrunn wird zugestimmt. Zur Ausführung gelangen soll Variante A.

 

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Marienbrunn:

281 – Teilfläche, 282, 286 – Teilfläche sowie 283 – Teilfläche.