Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1

Mit Schreiben vom 12.10.2021 stellt die Siegler Projektbau GmbH aus Lohr am Main erneut Antrag auf Fristverlängerung zur Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baumhofstraße 57“. Der Bebauungsplan wurde mit den drei Wohnblocks bereits teilweise umgesetzt und auch die durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes betroffenen Bereiche sind zum Teil schon realisiert. Lediglich der Abschnitt für das Flurstück 3733/2 (Baumhofstraße 53 a, GEb2) bzw. eine Teilfläche aus 3733/4 (Baumhofstraße 55, MI/GEb1) der Gemarkung Marktheidenfeld ist noch nicht bebaut. Aufgrund dessen wird für diese beiden Grundstücke erneut, d. h. zum dritten Mal, eine Verlängerung um zwei Jahre bis zum 30.12.2023 beantragt.

Die genauen Gründe für die beantragte Fristverlängerung sind dem Antrag zu entnehmen, welcher den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde.

 

Darüber hinaus bleibt festzustellen, dass insbesondere die beschränkte Gewerbegebietsfläche in Richtung des Skaterplatzes aus immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten, sowohl hinsichtlich der bereits bestehenden drei Wohnanlagen als auch für den städtischen Skaterplatz von enormer Bedeutung ist, weshalb die Verlängerung der Realisierungsfrist von Seiten der Verwaltung empfohlen wird.

 

Aus dem Gremium wird gebeten, die immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkte hinsichtlich der Fristverlängerung nochmals mit dem Landratsamt abzustimmen. Keinesfalls dürften der Stadt Nachteile durch die Nutzung des Skaterplatzes entstehen.


Beschluss:

 

Dem Antrag der Siegler Projektbau GmbH aus Lohr am Main auf Fristverlängerung zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baumhofstraße 57“ bzw. der 1. Änderung um weitere zwei Jahre, d. h. bis zum 30.12.2023, wird zugestimmt.