Beschluss: abgesetzt

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Stadtratssitzung am 29.10.2020 beschlossen, eine Freiflächengestaltungssatzung zu erarbeiten.

 

Der Entwurf einer solchen Satzung ging bereits im Vorfeld an alle Fraktionen.

 

Der Umweltbeirat hat sich in seinen Sitzungen am 27.07.2021 und 19.10.2021 mit dem Entwurf befasst. Der Erlass einer solchen Satzung wurde überwiegend als durchaus sinnvoll erachtet, insbesondere im Hinblick auf die Verhinderung von Steingärten. Jedoch wurden auch Stimmen laut, die hier einen starken Eingriff in das Eigentum sehen und die Satzung als nicht ausgereift einstufen.

 

Insbesondere die in den §§ 3 Abs. 3 (hieraus resultierend auch § 9 Nr. 3) und 4 Abs. 4 enthaltenen Regelungen werden von Seiten des Beirates als überzogen angesehen. § 3 Abs. 3 sollte gestrichen und § 4 Abs. 4 nicht derart restriktiv gefasst sein, was die fensterlose Fassadengestaltung anbelangt. Die genaue Regelung sollte jedoch der Stadtrat festlegen.

 

Die Empfehlung des Umweltbeirates lautet wie folgt:

 

Es besteht grundsätzlich Einverständnis mit dem Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung, jedoch sollten § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 überdacht werden.

(Abstimmungsergebnis 5 : 2)

 

Das Gremium erörtert kurz den Sachverhalt. Insbesondere die Durchsetzung der Einhaltung der Satzung sowie einzelne Satzungspunkte werden diskutiert. Stadträtin Haag stellt aufgrund der Diskussion klar, eine Freiflächengestaltungssatzung werde gebraucht. In erster Linie sei es der Fraktion der GRÜNEN jedoch um die Pflege und den Erhalt der Bäume gegangen. Sie regt eine Überarbeitung der Freiflächengestaltungssatzung an, gerne gemeinsam mit je einem Vertreter aus den Fraktionen.

 

Auf Rückfrage des Ersten Bürgermeisters hinsichtlich der aktuellen Diskussion des Gremiums stellt Frau Haag klar, der Antrag auf Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung werde somit zurückgezogen.

 

Erster Bürgermeister Stamm hält fest, eine Abstimmung zur Freiflächengestaltungssatzung könne somit entfallen. Das Gremium signalisiert konkludent Zustimmung. Von einer Beschlussfassung wird daher Abstand genommen.


Beschluss: