(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Heiko Goth und Betriebsleiter Mario Michel anwesend.)

 

Herr Michel erläutert die Vorteile des Funk-Ausleseverfahrens für die Verwaltung und die Bürger und geht unter anderem auf die erhebliche Zeitersparnis während der Ablesung der Zähler ein. Aufgrund der garantiert auf zwölf Jahre verlängerten Eichzeit entfalle zudem ein Zählerwechsel, da bisher die Zähler nach sechs Jahren getauscht werden mussten.

 

Herr Goth erläutert die Technik der Zähler und das Ableseverfahren per Funk anhand der Präsentation sowie mittels einer Videoeinspielung.

 

Er erläutert:

Die Zähler werden im Vorbeifahren (ca. 30-50 km/h) per Funk ausgelesen.

Die Daten werden automatisch an das Softwaresystem übergeben.

 

Nutzen für die Kommune

Kosten-, Zeit- und Fehlerreduzierung in der Abrechnung

Funkauslesung der Wasserzähler im „Vorbeifahren“ (Walk-/Drive-by)

•Keine Terminvereinbarung, kein Eintritt in Wohnung des Bürgers

•Zuverlässig korrekte Stichtagswerte für die Abrechnung, keine Schätzung

 

Hohe Wirtschaftlichkeit durch genauere Abrechnung

Kontinuierliche Messstabilität durch Ultraschalltechnik 

•Verschleißfreies Messprinzip

•Ca. 3-4 % messgenauer gegenüber bisherigen Flügelradzähler

 

Gesundheitsaspekt

Ultraschallwasserzähler sind komplett bleifrei

Kostenreduzierung durch Eichzeitverlängerung

Eichzeitverlängerung auf mindestens zwölf Jahre möglich

•Mindestens ein Zählerwechsel entfällt

 

Nutzen für den Bürger

Bürger ist flexibler –muss zur Zählerablesung und Zählerwechsel nicht anwesend sein

•Ausfüllen der Ablesekarten oder Online-Erfassung entfällt

•Längere Einbauzeiten durch Eichzeitverlängerung auf mindestens zwölf Jahre

 

Automatisierte Erkennung von Leckagen durch hohe Messgenauigkeit

•Vermeidung von ungerechtfertigten Kosten und Schäden am Gebäude

 

Zusätzliche Informationswerte

•Sicherheit: Alarm Code A5 (Leckage im Haus) auf Display selbst ablesen

•Periodischer Speicher (z. B. Tageswerte) im Zähler klärt Reklamationen vor Ort

 

Wirtschaftlicher Nutzen

Einbauzeit zwölf Jahre

Kosteneinsparung beim Turnuswechsel = mindestens ein Zählerwechsel wird gespart

 

Höhere Messgenauigkeit und Messstabilität

ca. 3-4 % genauere Abrechnung gegenüber mechanische Zähler

 

Funkauslesung

Kosteneinsparung im Abrechnungsprozess durch digitale Verbrauchserfassung und digitale Übertragung der Werte in das vorhandene Abrechnungsprogramm

 

Herr Goth erläutert weiter die aktuellen Rahmenbedingungen und Datensicherheit. Bezüglich einer möglicherweise erforderlichen Satzungsänderung stellt Geschäftsleitender Beamter Hanakam klar, die jüngst geänderte Wasserabgabesatzung der Stadt enthalte bereits den diesbezüglichen § 19 a.

 

Herr Goth geht ausführlich auf die von den Geräten ausgehende Funkstrahlung ein und führt mehrere Vergleichswerte an. Er regt an, vor einer tatsächlichen Zähler-Umstellung die Bürger durch Öffentlichkeitsarbeit, hier nennt er beispielsweise Artikel im Amtsblatt, intensiv vorzubereiten.

 

Herr Goth beantwortet die Fragen des Gremiums.

Betriebsleiter Michel hält auf Rückfrage fest, dass im nächsten Jahr 2022 turnusmäßig 1.300 Zähler getauscht werden müssten. Dies stelle das Maximum für den Austausch durch eigene Mitarbeiter dar. Bei einem darüberhinausgehenden Tauschvolumen müssten externe Personen zugezogen werden. Insgesamt seien ca. 5.000 Zähler im Stadtgebiet und den Ortsteilen im Einsatz.