Sitzung: 28.10.2021 Stadtrat
(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Heiko Goth und Betriebsleiter Mario Michel anwesend.)
Herr Michel erläutert die Vorteile des Funk-Ausleseverfahrens für die Verwaltung und die Bürger und geht unter anderem auf die erhebliche Zeitersparnis während der Ablesung der Zähler ein. Aufgrund der garantiert auf zwölf Jahre verlängerten Eichzeit entfalle zudem ein Zählerwechsel, da bisher die Zähler nach sechs Jahren getauscht werden mussten.
Herr Goth erläutert die Technik der Zähler und das Ableseverfahren per Funk anhand der Präsentation sowie mittels einer Videoeinspielung.
Er erläutert:
Die Zähler werden im Vorbeifahren (ca. 30-50 km/h) per Funk ausgelesen.
Die Daten werden automatisch an das Softwaresystem übergeben.
Nutzen für die Kommune
Kosten-, Zeit- und Fehlerreduzierung in der Abrechnung
Funkauslesung der Wasserzähler im „Vorbeifahren“ (Walk-/Drive-by)
•Keine Terminvereinbarung, kein Eintritt in Wohnung des Bürgers
•Zuverlässig korrekte Stichtagswerte für die Abrechnung, keine Schätzung
Hohe Wirtschaftlichkeit durch genauere Abrechnung
Kontinuierliche Messstabilität durch Ultraschalltechnik
•Verschleißfreies Messprinzip
•Ca. 3-4 % messgenauer gegenüber bisherigen Flügelradzähler
Gesundheitsaspekt
Ultraschallwasserzähler sind komplett bleifrei
Kostenreduzierung durch Eichzeitverlängerung
Eichzeitverlängerung auf mindestens zwölf Jahre möglich
•Mindestens ein Zählerwechsel entfällt
Nutzen für den Bürger
Bürger ist flexibler –muss zur Zählerablesung und Zählerwechsel nicht anwesend sein
•Ausfüllen der Ablesekarten oder Online-Erfassung entfällt
•Längere Einbauzeiten durch Eichzeitverlängerung auf mindestens zwölf Jahre
Automatisierte Erkennung von Leckagen durch hohe Messgenauigkeit
•Vermeidung von ungerechtfertigten Kosten und Schäden am Gebäude
Zusätzliche Informationswerte
•Sicherheit: Alarm Code A5 (Leckage im Haus) auf Display selbst ablesen
•Periodischer Speicher (z. B. Tageswerte) im Zähler klärt Reklamationen vor Ort
Wirtschaftlicher Nutzen
Einbauzeit zwölf Jahre
Kosteneinsparung beim Turnuswechsel = mindestens ein Zählerwechsel wird gespart
Höhere Messgenauigkeit und Messstabilität
ca. 3-4 % genauere Abrechnung gegenüber mechanische Zähler
Funkauslesung
Kosteneinsparung im Abrechnungsprozess durch digitale Verbrauchserfassung und digitale Übertragung der Werte in das vorhandene Abrechnungsprogramm
Herr Goth erläutert weiter die aktuellen Rahmenbedingungen und Datensicherheit. Bezüglich einer möglicherweise erforderlichen Satzungsänderung stellt Geschäftsleitender Beamter Hanakam klar, die jüngst geänderte Wasserabgabesatzung der Stadt enthalte bereits den diesbezüglichen § 19 a.
Herr Goth geht ausführlich auf die von den Geräten ausgehende Funkstrahlung ein und führt mehrere Vergleichswerte an. Er regt an, vor einer tatsächlichen Zähler-Umstellung die Bürger durch Öffentlichkeitsarbeit, hier nennt er beispielsweise Artikel im Amtsblatt, intensiv vorzubereiten.
Herr Goth beantwortet die Fragen des Gremiums.
Betriebsleiter Michel hält auf Rückfrage fest, dass im nächsten Jahr 2022 turnusmäßig 1.300 Zähler getauscht werden müssten. Dies stelle das Maximum für den Austausch durch eigene Mitarbeiter dar. Bei einem darüberhinausgehenden Tauschvolumen müssten externe Personen zugezogen werden. Insgesamt seien ca. 5.000 Zähler im Stadtgebiet und den Ortsteilen im Einsatz.