Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Der Stadtrat hat sich am 03.08.2021 für den wirtschaftlichsten Anbieter entschieden. Zwischen den Beteiligten ist eine Zweckvereinbarung bezüglich Datenschutzkonzept und externem Datenschutzbeauftragten abzuschließen.

 

Geschäftsleitender Beamter Hanakam führt in Ergänzung der Vorlage aus, der Förderantrag solle demnächst eingereicht werden. Sobald die Zusage vorliege, könne man dem wirtschaftlichsten Anbieter den Zuschlag erteilen. Den Entwurf der Zweckvereinbarung habe man der Rechtsaufsicht vorgelegt, von dort habe man „grünes Licht“ erhalten. Herr Hanakam geht kurz auf die Kosten für die Stadt Marktheidenfeld ein. Aus dem Gremium wird angeraten, dass der Datenschutzbeauftragte die städtischen Betriebe, wie beispielsweise die Marktheidenfelder Bäder GmbH, mit abdecken solle. Der Geschäftsleitende Beamte teilt mit, dass dies nicht vorgesehen sei.


Beschluss:

 

Der Zweckvereinbarung wird zugestimmt.