Der Stadtrat hat
sich am 03.08.2021 für den wirtschaftlichsten Anbieter entschieden. Zwischen
den Beteiligten ist eine Zweckvereinbarung bezüglich Datenschutzkonzept und
externem Datenschutzbeauftragten abzuschließen.
Geschäftsleitender
Beamter Hanakam führt in Ergänzung der Vorlage aus, der Förderantrag solle
demnächst eingereicht werden. Sobald die Zusage vorliege, könne man dem
wirtschaftlichsten Anbieter den Zuschlag erteilen. Den Entwurf der Zweckvereinbarung
habe man der Rechtsaufsicht vorgelegt, von dort habe man „grünes Licht“
erhalten. Herr Hanakam geht kurz auf die Kosten für die Stadt Marktheidenfeld
ein. Aus dem Gremium wird angeraten, dass der Datenschutzbeauftragte die
städtischen Betriebe, wie beispielsweise die Marktheidenfelder Bäder GmbH, mit
abdecken solle. Der Geschäftsleitende Beamte teilt mit, dass dies nicht
vorgesehen sei.
Beschluss:
Der
Zweckvereinbarung wird zugestimmt.