Die Förderung der Stadt Marktheidenfeld für den Neubau von
Niedrigstenergiehäusern läuft am 31.12.2021 aus.
Aktuell fördert die Stadt Marktheidenfeld sämtliche Wohnhausneubauten in
der Kernstadt und den Stadtteilen im Rahmen der Wohnbebauung, die als Niedrigstenergiehaus
ausgeführt werden, mit einem Zuschuss wie folgt:
- KfW-Effizienzhausstandard 55 mit 5.000 €
- KfW-Effizienzhausstandard 40 (Passivhaus oder besser) mit 10.000 €
Die Förderung gilt aktuell nur für Gebäude in diesem Standard, deren Baugenehmigung
nach dem 01.01.2016 erfolgt ist und die bis spätestens 31.12.2021 bezugsfertig
hergestellt sind und bis dahin auch selbst bezogen werden.
Hierzu eine Aufstellung über die bereits vorliegenden Anträge und die
bereits ausgezahlten Förderungen:
Insgesamt wurden bis heute bereits 24 x Förderbeträge in Höhe von insgesamt
180.000 € ausgezahlt:
·
12 x für Effizienzhaus 55 (je 5.000 €)
·
12 x für Effizienzhaus 40 (je 10.000 €)
Es liegen aktuell drei Ankündigungen von Bauherren für einen
Förderantrag für ein Wohnhaus vor, die noch nicht fertiggestellt wurden.
Die städtische „Projektgruppe Energie“ unter der Leitung von Roswitha Peters schlägt vor, die Förderung der Stadt Marktheidenfeld für den Bau von Niedrigstenergiehäusern um zwei Jahre zu verlängern und informiert nachstehend wie folgt über die aktuelle Gesetzeslage (Zitat, kursiv):
„Zum 01.11.2020 trat
das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien
zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz GEG) in Kraft.
Damit wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung
(EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zum GEG
zusammengeführt und die Einzelvorschriften außer Kraft gesetzt. Damit wurde ein
einheitlicher, gesetzlicher Rahmen für den Neubau und die Sanierung von
Gebäuden geschaffen, der die Anforderungen an die Energieeffizienz und den
Einsatz erneuerbarer Energien regelt.
Eine wesentliche
Verschärfung der Anforderungen an die zulässige Primärenergie und die Anforderungen
an die Gebäudehülle wurde damit zwar nicht vorgenommen, aber gleichzeitig wurde
in § 9 GEG eine Überprüfung des energetischen Standards im Laufe des Jahres
2023 „unter Wahrung des Grundsatzes der Technologieoffenheit“ festgeschrieben. Danach soll innerhalb von
sechs Monaten ein Gesetzgebungsvorschlag für eine Weiterentwicklung der
Anforderungen, jedoch unter einer Berücksichtigung der „Bezahlbarkeit“
vorgelegt werden.
Von einer Änderung der
Anforderungen an den energetischen Standard von Neubauten ist damit nicht vor
dem 01.01.2024 auszugehen. Nach Ansicht der Projektgruppe „Energiebewusstes
Marktheidenfeld“ leistet die Stadt Marktheidenfeld mit ihrem Förderprogramm
für besonders energieeffiziente Wohnhausneubauten einen wesentlichen Beitrag zu
Energiewende und Klimaschutz. Deshalb empfiehlt die Projektgruppe eine
Verlängerung dieses Förderprogramms im gesamten Stadtgebiet bis zum 31.12.2023.
Wir bitten, bei weiteren Überlegungen zur Verlängerung der Förderung auch im Blick zu haben, dass eine Bauherrenfamilie mindestens zwei Jahre Zeit braucht, von der Planung über die Bauausführung bis hin zur Errichtung eines Neubaus. Bis Anfang 2024 hätte der Stadtrat dann ausreichend Zeit, sich andere Schwerpunkte in puncto Nachhaltigkeit für eine mögliche Neubau- oder Bestandgebäudeförderung zu überlegen. Gerne bringen auch wir Anregungen hierzu ein.“
Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung zunächst um ein Jahr bis
31.12.2022 zu verlängern und Ende des nächsten Jahres das Thema nochmals im
Stadtrat zu behandeln, um auch eher abschätzen zu können, welche
Haushaltsmittel für die Förderung im Jahr 2023 benötigt werden, sollte diese erneut
verlängert werden.
Das Gremium diskutiert den Sachverhalt. Aufgrund der Diskussion wird der
Beschlussvorschlag auf Vorschlag von Stadtrat Adam modifiziert. Die
Bezugsfertigkeit wird bis zum 31.12.2024 festgelegt, das Datum des spätesten Antrags
auf den 31.12.2023.
Beschluss:
Die Stadt
Marktheidenfeld verlängert ihre Förderung für energieeffizientes Bauen
inhaltlich entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 17.09.2015 bis 31.12.2024
wie folgt:
Im Zeitraum vom
01.01.2016 bis 31.12.2024 (Baugenehmigung nach dem 01.01.2016, Antragstellung
bis zum 31.12.2023 sowie Bezugsfertigkeit vor dem 31.12.2024) wird die
Förderung der Stadt Marktheidenfeld für energieeffizientes Bauen, das deutlich
über die jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen für den Neubaustandard hinausgeht,
fortgeführt.
Die Förderung
umfasst sämtliche privaten Neubauvorhaben der Kernstadt und der Stadtteile im
Rahmen der Wohnbebauung. Eine Eigennutzung des Wohnhauses ist Voraussetzung.
Pro Bauvorhaben bzw. Bauantrag ist der Zuschuss nur einmal möglich.
Für die Erfüllung
des KfW-Effizienzhausstandards 55 werden pauschal 5.000 € Zuschuss gewährt. Für
den Bau von Niedrigstenergiehäusern (KfW – Effizienzhaus 40, Passivhaus oder
besser) werden pauschal 10.000 € als Zuschuss gewährt.
Der Antrag kann
(zur Fristwahrung) ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Bauantrages gestellt werden.
Für die Auszahlung des Zuschusses ist Voraussetzung, dass der Bauherr nach
Fertigstellung seiner Baumaßnahme sein Effizienzhaus von einem zugelassenen
Energieeffizienzexperten, bezogen auf den jeweils gültigen Standard bei
Antragsstellung, berechnen und bestätigen lässt und dies der Stadt nachweist.