Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

In der Sitzung des Stadtrats am 25.03.2021 hat der Stadtrat grundsätzliche Informationen zum Musikinstitut erhalten. Der zweite Vorsitzende des Bayerischen Sing- und Musikschulverbands, Michael Dröse, hat dabei einen Überblick über die Möglichkeiten für eine Sing- und Musikschule gegeben.

In der Sitzung des Stadtrats am 10.06.2021 hat dieser einstimmig beschlossen, dass die Stadt Marktheidenfeld weiterhin eine kommunale musikalische Bildungseinrichtung unterhält.

 

Der Unterrichtsbetrieb für das aktuelle Schuljahr startete Anfang Oktober.

 

Vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 und für das Schuljahr 2022/2023 hat die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten der Neuausrichtung und damit einhergehende Verbesserungspotentiale der öffentlichen Bildungseinrichtung geprüft.

 

Sing- und Musikschule

 

Inhalt:

·         Musikpädagogisch fundiertes und sinnvoll strukturiertes, systematisches Bildungskonzept von der Elementarstufe über die Unter- und Mittelstufe bis hin zur Oberstufe

·         Pädagogische Leitung und pädagogisches Fachpersonal in Festanstellung nach TVöD

·         Sozialverträgliche Gebührengestaltung

·         Regelungen wie Satzung, Schulordnung, Gebühren-/Entgeltordnung, Unterrichtsvertrag, An- und Abmeldung, Vergütungsregelung und Dienstanweisung für das Lehrpersonal nach Verbandskriterien

·         Geschützter Fachbegriff „Musikschule“

·         Orientierung an Rahmenlehrplan des Verbands

·         Beratung und Schulungsangebote durch den Verband

·         Ensembleunterricht begleitend zur vokalen und instrumentalen Ausbildung, auch fächerübergreifend möglich

 

Vorteile:

·         Kulturelle Bereicherung des lokalen und regionalen Einzugsgebietes

·         Standortvorteil

·         Professionalisierung des Angebots

·         Staatliche Zuwendungen für Lehrerpersonalausgaben

·         Professionelle und förderfähige Kooperationsmöglichkeiten mit Kindertagesstätten und Schulen, auch im Hinblick auf Ganztagesbetreuung

·         Inklusion, Begabtenförderung

·         Ausbildungsangebot für notwendigen Nachwuchs in örtlichen Musikvereinen

 

Eine Mitgliedschaft im Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen wird angestrebt.

 

Kosten:

Eine Modellrechnung mit ähnlicher Gebührenstruktur wie aktuell und bei Unterricht während des gesamten Schuljahres ergibt bei ca. 250 Schülerinnen und Schülern folgendes Einnahmen- und Ausgabenszenario:

 

Einnahmen:

Unterrichtsentgelte         67.000 €

Staatszuschuss             26.000 €

Sonstiges                          1.000 €

Gesamt                           94.000 €

 

Ausgaben:

Personal                        187.000 €      (Leitung, Lehrkräfte, Verwaltung)

Sonstiges                          7.000 €

Gesamt                         194.000 €

 

Defizit                            100.000 €      (exkl. Raumkosten für Unterricht, Konzerte, Verwaltung)

 

Weitere Möglichkeiten der Neuausrichtung

·         Kooperation mit der städtischen Volkshochschule: Die Volkshochschule ist in erster Linie eine Erwachsenenbildungseinrichtung und richtet sich an eine andere Zielgruppe als eine musikalische Bildungseinrichtung. Synergien sind hier aber dennoch insbesondere vor allem auf der Verwaltungsebene denkbar (gemeinsame Nutzung der Buchungssoftware, Abrechnungen, Bürozeiten etc.). Auch die Nutzung der vhs-Räume am Nachmittag ist denkbar.

·         Interkommunale Kooperation

·         Kooperation mit Musikvereinen und Chören

·         Zusammenarbeit mit privaten musikalischen Bildungseinrichtungen

 

Verbesserungsmöglichkeiten, z. T. bereits umgesetzt:

·         Ansprache der Kinder in den städtischen Kitas und Einladung zur Musikalischen Früherziehung. 50 Interessensbekundungen sind eingegangen.

·         Dezentrale Nutzung von Räumen und Musikunterricht für die meisten Instrumente direkt bei den Kindern

·         Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit

·         Monatliche Zahlweise für Schülerinnen und Schüler

·         Anmeldemodus: Bei gewünschter Weiterführung des Unterrichts keine Neuanmeldung zum neuen Schuljahr erforderlich

·         Ausweitung des Wochenplans auf 39 Wochen statt wie bisher 32 Wochen

·         Unterrichtseinheiten 30 Minuten, 45 Minuten und 60 Minuten

 

Das Gremium erörtert den Sachverhalt. Es wird festgehalten, dass der Erfolg des bisherigen Musikinstituts sehr am außerordentlichen Engagement einzelner Lehrkräfte gehangen habe. Es wird gremiumsseits gebeten, eine Kalkulation mit aktueller Schülerzahl vorzulegen. Die Anbindung einer künftigen Sing- und Musikschule an die Abteilung 5, insbesondere im Hinblick auf die parallel geplante Anbindung der VHS an die selbe Abteilung, führe zu einer Arbeitsmehrung für die Leitung bzw. Mitarbeiter, was sich entsprechend auch in den Personal- und Finanzplänen zum Haushalt 2022 der Stadt niederschlagen müsse, wird festgestellt. Die finanzielle Einbindung der interkommunalen Allianz wird angeregt. Die zeitliche Festlegung auf den Beginn des Schuljahrs 2022/2023 wird diskutiert. Im Verlauf der Diskussion wird der Beschlussvorschlag modifiziert und um das Wort „möglichst“ ergänzt.


Beschluss:

 

Das Musikinstitut soll möglichst zum Schuljahr 2022/2023 in eine Sing- und Musikschule überführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Modalitäten auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.