Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Die Bayerische Gigabitrichtlinie ermöglicht eine flächendeckende Förderung von gigabitfähigen Anschlüssen. Von der Förderung profitieren private und gewerbliche Nutzer. Der Freistaat fördert künftig nur noch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude. Neben der bisherigen Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke werden künftig auch Betreibermodelle ermöglicht.

In die Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und gewerbliche Adressen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch. Die Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der förderfähigen Adressen. Pro Adresse stehen 6.000 € zur Verfügung (weiße Flecken + 9.000 €). Bei interkommunaler Zusammenarbeit gibt es einen Bonus von 1.000 € pro Adresse (max. 50.000 €). Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. € bei einer Förderquote von 90 %.

 

Ablauf:

Zum Start in das Förderprogramm wurde eine Markterkundung durchgeführt. Daraus ergaben sich die förderfähigen Adressen, welche in vorläufigen Ausbaugebieten zusammengefasst wurden. Momentan sind im Stadtgebiet lediglich 129 Adressen im Stadtteil Zimmern förderfähig.

Das Ausbaugebiet in Zimmern kann dann in die Förderung aufgenommen werden.

 

Jeder Gemeinde steht einmalig das Startgeld Netz in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, das für Beratungskosten verwendet werden kann.

 

Bei den 129 förderfähigen Adressen in Zimmern, ist mit voraussichtlichen Ausbaukosten in Höhe von 450.000 € zu rechnen. Es verbliebe ein Eigenanteil von ca. 45.000 € bei der Stadt Marktheidenfeld.

 

Der Ausbau/die Realisierung ist innerhalb von drei Jahren vorgesehen.


Beschluss:

 

Die Stadt nimmt an der Bayerischen Gigabitrichtlinie für den Stadtteil Zimmern teil. Herr Dr. Först wird mit den notwendigen Vorbereitungen und Prüfungen betraut.