Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Die Stadt Marktheidenfeld möchte im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ den nachfolgenden Bedarf anmelden.

In der Vorbesprechung mit der Regierung von Unterfranken am 23.06.2021 im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld wurde für folgende Maßnahmen eine Förderung in Aussicht gestellt.

 

1.    Sanierungsberatung und -betreuung (45.000,00 €)

Die Sanierungsberatung und -betreuung ist seit 1986 ein wesentlicher Bestandteil der Altstadtsanierung. Durch die Unterstützung der privaten Bauherren von unserer Sanierungsbeauftragten sind schon eine Vielzahl von städtebaulichen Maßnahmen verwirklicht worden. Um auch weiterhin die anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, ist die Tätigkeit der Sanierungsbeauftragten für die kommenden Jahre sehr wichtig.

 

2.    Überarbeitung Gestaltungssatzung (30.000,00 €)

Die Gestaltungssatzung der Stadt Marktheidenfeld gilt seit 17.12.2010. Im Laufe der Umsetzung und Beachtung der Satzungsrichtlinien hat sich in der Sanierungsberatung und auch für die Befürwortung sanierungsrechtlicher Genehmigungen gezeigt, dass einige Ergänzungen zu den einzelnen Abschnitten dringend notwendig sind und teilweise eine Konkretisierung stattfinden muss.

 

3.    Kommunales Förderprogramm (80.000,00 €)

Die finanzielle Förderung an privaten Maßnahmen im kommunalen Förderprogramm ist ein motivierender Anreiz für Eigentümer, private Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes der Altstadt geleistet. Es wird vorgeschlagen, das kommunale Förderprogramm auf 15.000 € pro Maßnahme zu erhöhen.

 

4.    Anpassung und Aktualisierung der Richtlinien des kommunalen Förderprogrammes (10.000,00 €)

Seit 01.01.1998 gelten die Richtlinien des kommunalen Förderprogrammes für die Altstadt Markheidenfelds. Hier müssten die Richtlinien angepasst und überarbeitet werden.

 

5.    Ankauf, Planung und Sanierung eines denkmalgeschützten Areals (Jahr 2022 1.000.000 €)

Geplant ist der Ankauf und die Renovierung eines denkmalgeschützten Areals in der Altstadt. Im Jahr 2022 soll der Ankauf durchgeführt werden und eine Planung für die weitere öffentliche Nutzung erstellt werden.

 

6.    Private Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (25.000,00 €)

Es wurden in der Sanierungsberatung in der Stiergasse und in der Schenkgasse Gebäude angefragt. Eine Konkretisierung ist noch nicht erfolgt.


Beschluss:

 

1.    Den vorgestellten Maßnahmen zur Bedarfsanmeldung 2022 Städtebauförderung, in Höhe der Gesamtsumme von 1.190.000 € wird zugestimmt.

 

2.    Die entsprechenden Haushaltsmittel werden durch die Stadt bereitgestellt.