Nachtrag: 24.09.2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Die Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses Glasofen wird als Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekt zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2020 in Bayern im Bereich, Dorferneuerung/Lokale Basisdienstleistungen mit 829.541,80 € gefördert.

Das Gebäude darf nach den Richtlinien des ELER-Programms nicht kommerziell genutzt werden und es dürfen mit dem Gebäude keine Mieteinnahmen erzielt werden. Die laufenden Kosten wie Verbrauchsgebühren, Betriebskosten, Abschreibung und Wartungskosten können im Rahmen eines Nutzungsentgeltes erhoben werden. Die Stadt ist als Eigentümer dafür verantwortlich, dass die Förderrichtlinien eingehalten werden.

 

Die Nutzung des Bürgerhauses Glasofen wurde abrechnungstechnisch in drei verschiedene Bereiche, für die jeweils verschiedene Vertragsentwürfe ausgearbeitet wurden, unterteilt:

 

1.    Nutzung der Vereinsräume im Obergeschoss

2.    Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss für Veranstaltungen usw. (ganztägig)

3.    Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss für z. B. sportliche Trainingsstunden usw. (stundenweise Abrechnung)

 

1.    Nutzung der Vereinsräume im Obergeschoss

Die Verwaltung hat eine Kostenberechnung über die Fixkosten der Vereinsräume im Obergeschoss erstellt. Diese enthält zum Teil bereits fixe Kosten, zum Teil mussten Kosten jedoch auch geschätzt werden. Aufgrund der nun vorliegenden Kostenberechnung schlägt die Verwaltung vor, bei der Abrechnung der Vereinsräume im Obergeschoss die Abschreibung nicht zu berücksichtigen und die reinen Fixkosten in Rechnung zu stellen. Die Verbrauchsgebühren werden zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt.

 

2.    Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss für Veranstaltungen usw. (ganztägig)

Auch für den Veranstaltungssaal im Erdgeschoss wurde durch die Verwaltung eine Kostenberechnung erstellt. Nach den aktuell vorliegenden Kosten soll der Tagessatz für die Nutzung des Veranstaltungssaals auf 200,00 € festgelegt werden. Evtl. benötigte Verbrauchsgebühren werden gesondert berechnet.

 

3.    Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss für z. B. sportliche Trainingsstunden usw. (stundenweise Abrechnung)

Geplant ist, den Veranstaltungssaal des Bürgerhauses Glasofen nicht nur tageweise zu vermieten, sondern auch eine Möglichkeit zur Nutzung für sportliche Trainingsstunden, Vereinssitzungen usw. zu schaffen, die nach genutzten Stunden abgerechnet werden. Entsprechend der Kostenberechnung für die Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss ergibt sich als Stundensatz ein Betrag von 5,00 €.

 

Geschäftsleitender Beamter Hanakam führt weiter aus, dass eine Vergleichbarkeit aller städtischen Bürgerhäuser und sonstigen Gebäude derzeit nicht gegeben sei. Daher habe die Verwaltung die vorliegende Beschlussvorlage angepasst und auf das Bürgerhaus Glasofen beschränkt. Eine eventuelle Anpassung der Nutzungsbeträge müsse eventuell noch erfolgen, da einige Kostenfaktoren geschätzt worden seien. Beim Tagessatz werde lediglich der Veranstaltungstag berechnet, der Auf- und Abbau könne kostenfrei erfolgen. Die Grenze für den Tagessatz habe man bei einer Nutzung von mehr als vier Stunden gezogen.

 

Das Gremium diskutiert den Tagessatz kontrovers und emotional. Es werden verschiedene Tagessätze in den Raum gestellt. Auf Rückfrage aus dem Gremium erläutert der Geschäftsleitende Beamte, dass sich die kalkulierten Kosten für die Nutzung des Raumes an einem Tag auf 190,07 € ohne Verbrauchskosten summierten. Um genaue Auflistung der kalkulierten Kosten wird gremiumsseits gebeten.

 

Aufgrund der verschiedenen Wortbeiträge kündigt der Bürgermeister an, über einen Tagessatz von 200,00 €, 150,00 € sowie 120,00 € abstimmen lassen zu wollen. Gleichzeitig werde der Beschluss dahingehend modifiziert, dass die Festlegung der Kostensätze „bis auf weiteres“ gelten solle.


Beschluss:

 

1.    Bei der Abrechnung der Vereinsräume des Bürgerhauses Glasofen im Obergeschoss werden die anfallenden Kosten für die Abschreibung nicht berücksichtigt. Evtl. benötigte Verbrauchsgebühren werden gesondert berechnet.

 

 

einstimmig beschlossen      Ja 22  Nein 0 

 

 

 

2.    Der Tagessatz für die Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss (bei mehr als vier Stunden Nutzung) wird auf 200,00 € festgesetzt. Evtl. benötigte Verbrauchsgebühren werden gesondert berechnet. Der Auf- und Abbautag wird nicht berechnet.

 

 

mehrheitlich abgelehnt        Ja 9  Nein 13 

 

 

 

2.    Der Tagessatz für die Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss (bei mehr als vier Stunden Nutzung) wird auf 150,00 € festgesetzt. Evtl. benötigte Verbrauchsgebühren werden gesondert berechnet. Der Auf- und Abbautag wird nicht berechnet.

 

 

einstimmig beschlossen      Ja 22  Nein 0 

 

 

 

3.    Der Stundensatz für die Nutzung des Veranstaltungssaals im Erdgeschoss wird auf 5,00 € festgesetzt.

 

 

einstimmig beschlossen      Ja 22  Nein 0 

 

 

 

4.    Die Festlegung der Beträge gilt bis auf Weiteres.


 

Aufgrund des einstimmig angenommenen Beschlusses über den Tagessatz von 150,00 € entfällt eine Abstimmung über den vorgeschlagenen Tagessatz von 120,00 €.