Beschluss: abgesetzt

Im Altstadtfriedhof sind derzeit fünf Urnenerdgräber ausgewiesen. Fünf weitere Urnenerdgräber wurden bereits im südwestlichen Teil des Friedhofs hergestellt. Auf einer Freifläche im Feld V (südwestliche Ecke) könnten 2022 weitere Urnenerdgräber entstehen. Entsprechende Mittel sollten im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.

 

Im Altstadtfriedhof wurde es bisher so gehandhabt, dass die Friedhofsverwaltung die Rahmen (Einfassungen) der Urnenerdgräber bereitgestellt hat und die Nutzungsberechtigten neben der Erwerbsgebühr lediglich die Schrifttafel bezahlen mussten. Auf diese Weise wurde eine einheitliche Gestaltung erreicht.

 

In den anderen Bereichen ist es üblich, dass der Grabnutzungsberechtigte auf der ihm zugewiesenen Fläche auch für die Beschaffung und den Einbau des Rahmens (Einfassung) aufkommt. Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz sollte dies geändert werden. Der Kostenvorteil beträgt hier ca. 1.000 €.

 

Fraktionsvorsitzender Richter stellt klar, wenn die Stadt festlege, wie etwas aussehen soll, dann müsse die Stadt auch die Kosten dafür tragen. Seine Fraktion werde den vorgelegten Beschlussvorschlag ablehnen, kündigt er an.

 

Das Gremium diskutiert kontrovers. Insgesamt sei man der Meinung, die Kosten des Rahmens eines Urnenerdgrabs seien gemäß der Nutzungsdauer des Rahmens und der Kosten für Beschaffung und Einbau auf die jeweiligen Grabnutzer um- und daher mit einer Gebühr zu belegen. Auf Einwand des Geschäftsleitenden Beamten, die Stadt dürfe keine Gebühr erheben, ohne zuvor eine entsprechende Gebührensatzung erlassen zu haben, wird vorgeschlagen, den vorgelegten Beschlussvorschlag abzusetzen.

 

Es wird festgehalten, dass der Beschlussvorschlag konkludent abgesetzt wird.

 

Von Gremiumsmitgliedern wird angeregt, eine Analogie zur Nutzung der Kolumbarien herzustellen und die Einrahmung von Urnenerdgräbern mit einer Gebühr in Relation zur Dauer der möglichen Nutzung zu belegen.


Beschluss: