Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Es liegt ein Antrag des türkisch-islamischen Kulturvereins vor auf Ausweisung eines Grabfeldes ohne Sargpflicht (muslimisches Grabfeld). Eine Bestattung ohne Sargpflicht wurde durch eine Änderung der Bestattungsverordnung gesetzlich ermöglicht. Es wurde § 30 der Bestattungsverordnung (BestV) geändert. Hier war bisher eine Erdbestattung in einem Sarg vorgeschrieben. Demnach kann der Friedhofsträger Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zulassen, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Ein solches Grabfeld könnte im Friedhof am Äußeren Ring gegenüber der Leichenhalle in nördlicher Richtung entstehen. Der Standort ist in der Anlage zu dieser Vorlage gekennzeichnet.

 

Die Besonderheit würde darin liegen, das hier Einzelgräber für die Bestattung von Leichen ausgewiesen und die Regelungen für Wahlgräber analog angewendet werden. Die Gräber würden dann in Richtung Mekka ausgerichtet werden.

 

Am 14.09.2021 fand hierzu ein Ortstermin des Bau- und Umweltausschusses statt. Auf dieser Grundlage wurde die dem Gremium überlassene Änderungssatzung zur Friedhofssatzung ausgearbeitet und im Vorfeld der Sitzung nochmals angepasst. Die aktuelle Fassung zeigt der Geschäftsleitende Beamte mittels Beamer.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderungsatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzung auszufertigen und bekanntzumachen.