• Der stellvertretende Bauamtsleiter Herr Burk informiert das Gremium, dass ab 01.10.2021 das Landratsamt Main-Spessart, als erstes Landratsamt in Unterfranken, das digitale Baugenehmigungsverfahren nach Art. 80a BayBO einführt.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marktheidenfeld bedeutet dies, dass für nahezu alle Verfahren im Baurecht, die vom Landratsamt entschieden werden, der Antragseingang von der Stadt auf das Landratsamt übergeht.

Das hat zur Folge, dass alle Bauanträge, Vorbescheidsverfahren, isolierte Abweichungen, wenn sie keine gemeindlichen Satzungen betreffen, Beseitigungsanträge, Teilbaugenehmigungsanträge, isolierte Befreiungen, wenn sie nicht nur gemeindliche Satzungen/bauplanungsrechtliche Festsetzungen betreffen, Abgrabungsverfahren, Verlängerungsanträge direkt beim Landratsamt durch die Entwurfsverfasser bzw. die Bauherren in Papierform bzw. digital einzureichen sind. Dies wurde durch die Presse bereits mitgeteilt.

 

Stadtrat Joachim Hörnig fragt nach einer vorübergehenden Übergangslösung in Form einer Sprechstunde. Herr Burk bestätigt, dass weiterhin die Bauherren Informationen zu ihren Bauvorhaben auf Anfrage erhalten.

Herr Stamm schlägt vor, den Kommunikationsweg und Ablauf beim Baugenehmigungsverfahren zwischen dem Landratsamt und der Bauherrschaft bei der Bauamtsleitertagung am 20.09.2021 nachzufragen.

 

·         Des Weiteren teilt Herr Burk mit, dass mit dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Einbau eines Aufsatzgeländers für die Brüstung an der Empore in der Kirche im Stadtteil Zimmern seitens der Stadt Marktheidenfeld Einverständnis besteht.

 

  • Zur Bauvoranfrage „Jakob-Kaiser-Straße 15“ mit positivem Beschluss vom 08.06.2021 wurde analog ein Bauantrag eingereicht. Diesem wurde verwaltungsintern zugestimmt und an das Landratsamt weitergeleitet.