Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Der Standort des vorgesehenen Abgabeschachtes in Zimmern liegt auf dem Grundstück Flur-Nr. 1147 außerhalb des eigenen Wasserschutzgebietes im Außenbereich und dient der öffentlichen Versorgung mit Wasser (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Es stehen keine öffentlichen Belange entgegen, die Erschließung ist über die Erlacher Straße ausreichend gesichert.

 

Die über eine Stahltreppe zugängliche Decke des Schachtes soll so gestaltet werden, dass diese als Ausguck und Rastmöglichkeit für Wanderer und Radfahrer am Mainradweg genutzt werden kann.

 

Mit der Errichtung des Abgabeschachtes möchte sich die Stadt Marktheidenfeld im Stadtteil Zimmern die Möglichkeit eines zweiten Versorgungsweges für die Trinkwasserversorgung über den Zweckverband Fernwasser Mittelmain (FWM) sichern. Mit der geplanten zweiten Einspeisung ins Ortsnetz erhöht sich die Versorgungssicherheit des Stadtteils Zimmern. Insbesondere im Havariefall der Eigenwasserversorgung sichert die geplante Maßnahme die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung.

 

Die Nachbarunterschriften zum Bauantrag werden derzeit eingeholt.

 

Eine wasserrechtliche Genehmigung für eine Ausnahme für Bauen im Überschwemmungsgebiet wurde gesondert beantragt. Die Unterlagen liegen zur Prüfung bei der zuständigen Behörde.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium wird im nächsten Bauausschuss der Zeitpunkt des Vergabe-Beschlusses bekannt gegeben.

 

Über die Ausführung des Übergabepunktes herrscht Uneinigkeit. Herr Burk erläutert hierzu, dass der Übergabepunkt so klein wie möglich und so groß wie nötig geplant ist. Für die Möglichkeit eines Aussichtspunktes entstehen Mehrkosten für die Bank und den Treppenaufgang.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.