Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gem. § 34 BauGB.

Die Bauherren beabsichtigen die ehemalige Bäckerei und Metzgerei in Wohnraum umzuwandeln. Die ehemalige Bäckerei wurde mit Ausnahme dieses Gebäudeteils schon in Wohnungen umgebaut.

 

Von Seiten der Verwaltung steht einer Nutzungsänderung von gewerblicher Nutzung in Wohnnutzung nichts entgegen.

 


Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage mit Nutzungsänderung von einem Bäcker- bzw. Metzgergeschäft in eine Wohnung wird zugestimmt.