Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Flachdaches anstelle der im Bebauungsplan vorgegebenen Dachform von Sattel- oder Schopfwalmdach. Begründet wird die Wahl des Flachdaches damit, dass eine ausreichend große und effektive PV-Anlage, die für die geplante Wärmepumpe sowie für ein Elektroauto erstellt werden soll, fachgerecht und im optimalen Winkel aufgeständert werden soll. Darüber hinaus ist die PV-Anlage auch für das KFW 40+-Haus notwendig.

 

Nachdem die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu begrüßen ist und städtebaulich keine Bedenken gegen die Errichtung eines Flachdaches in diesem Bereich bestehen, wird von Seiten der Verwaltung eine Befreiung bezüglich der Dachform und damit einhergehend der Befreiung für die Dachneigung befürwortet.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Vorbescheid mit der Frage nach der Zulässigkeit „eines Flachdachbungalows mit Doppelgarage an dieser Stelle“ wird zugestimmt. Die für die Errichtung eines Flachdaches im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lauterpfad“ in Marienbrunn erforderlichen Befreiungen bezüglich der Dachform und Dachneigung wird für die Bauantragstellung in Aussicht gestellt.