Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Vorgesehen ist die Errichtung von Werbeanlagen am Lidl-Neubau.

 

Das Bauvorhaben liegt in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gem. § 34 BauGB.

 

Geplant sind zum einen ein innenbeleuchtetes Wandlogo als Wandscheibe ausgebildet, jeweils an der Fassade auf der West- sowie auf der Südseite, mit einer Größe von ca. 1,95 m x 1,95 m.

Zudem ist ein Werbepylon, eine sog. „Standfahne“ mit einer Masthöhe von 5,98 m vorgesehen, wobei der Mast in Richtung Parkplatz ausgerichtet ist. Es handelt sich hier allerdings um keine Fahne, sondern um eine quadratische Acrylscheibe mit einem Maß von 2,10 m x 2,20 m sowie um ein Zusatzschild mit den Öffnungszeiten mit einer Größe von 2,10 m x 0,60 m.

Außerdem ist eine sog. Non-Food-Vitrine mit Standfüßen im Bereich der Einkaufswägen angedacht, Maße 1,73 m x 2,20 m sowie ein (Hinweis-)Wandschild beim Stellplatz an der Elektroladesäule mit einer Größe von 3,11 m x 1,64 m.

 

Stadtrat Martin Harth merkt an, dass die Umsetzung und dauerhafte Beibehaltung der Grünplanung gemäß dem eingereichten Bauantrag zu überprüfen ist. Herr Burk erläutert hierzu, das Landratsamt sei Bauaufsichtsbehörde und somit wird der Hinweis weitergegeben. Hier bestehe auch bei anderen Bauvorhaben der Kernstadt Handlungsbedarf, so Stadtrat Joachim Hörnig.