Sitzung: 14.09.2021 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
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Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
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fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
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Stellplatzsatzung
eingehalten
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Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.
Vorgesehen ist der
Dachgeschossausbau zu einer Wohnung. Dieser wäre im Freistellungsverfahren gem.
Art. 58 Abs. 2 BayBO zu behandeln. Das Vorhaben benötigt jedoch eine Abweichung
von der Bayerischen Bauordnung gem. Art. 48 im Hinblick auf die
Barrierefreiheit, somit ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Beurteilung
dieser Abweichung liegt allerdings in der Zuständigkeit des Landratsamtes.