Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:

 

·         Liegt gem. § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

·         fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein

·         Stellplatzsatzung eingehalten

·         Erschließung ist gesichert


Keine Einwände.

 

Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.

 

Vorgesehen ist der Neubau eines Wohnhauses. Es handelt sich hier um ein dreigeschossiges Flachdachgebäude, wobei aufgrund der Hanglage des Grundstücks das sog. EG eher als Untergeschoss zu sehen ist, in welchem die Garage untergebracht ist, und welches komplett im Hang verschwindet. Lediglich von der Ost- bzw. Nordseite sind zwei Geschosse zu erkennen. Von der Südseite her ist sogar nahezu nur das Obergeschoss zu sehen.
Erforderlich sind hierfür lt. Stellplatzsatzung zwei Stellplätze. Es werden allerdings insgesamt vier Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt, drei in der Garage und ein Stellplatz vor der Garage. Die Grundstückszufahrt wurde auf 6 m begrenzt.

Darüber hinaus wird ein Nebengebäude mit 7,82 m x ca. 3,28 m an der Grundstücksgrenze zu Flurstück 2794 der Gemarkung Marktheidenfeld errichtet.