Sitzung: 14.09.2021 Bau- und Umweltausschuss
Bekanntmachung des verwaltungsintern behandelten Bauvorhabens:
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Liegt gem. § 34
BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
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fügt sich in
die Eigenart der näheren Umgebung ein
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Stellplatzsatzung
eingehalten
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Erschließung
ist gesichert
Keine Einwände.
Dem Bauvorhaben wurde verwaltungsintern zugestimmt.
Vorgesehen ist der Neubau eines Wohnhauses. Es handelt sich hier um ein
dreigeschossiges Flachdachgebäude, wobei aufgrund der Hanglage des Grundstücks
das sog. EG eher als Untergeschoss zu sehen ist, in welchem die Garage
untergebracht ist, und welches komplett im Hang verschwindet. Lediglich von der
Ost- bzw. Nordseite sind zwei Geschosse zu erkennen. Von der Südseite her ist
sogar nahezu nur das Obergeschoss zu sehen.
Erforderlich sind hierfür lt. Stellplatzsatzung zwei Stellplätze. Es werden
allerdings insgesamt vier Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt, drei in
der Garage und ein Stellplatz vor der Garage. Die Grundstückszufahrt wurde auf
6 m begrenzt.
Darüber hinaus wird ein Nebengebäude mit 7,82 m x ca. 3,28 m an der
Grundstücksgrenze zu Flurstück 2794 der Gemarkung Marktheidenfeld errichtet.