Beschluss: abgesetzt

1.    Neues Grabfeld und neue Grabart

Es liegt ein Antrag des türkisch-islamischen Kulturvereins vor auf Ausweisung eines Grabfeldes ohne Sargpflicht (muslimisches Grabfeld). Eine Bestattung ohne Sargpflicht wurde durch eine Änderung der Bestattungsverordnung gesetzlich ermöglicht. Demnach kann der Friedhofsträger Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zulassen, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Ein solches Grabfeld könnte im Friedhof am Äußeren Ring gegenüber der Leichenhalle in nördlicher Richtung entstehen. Der Standort ist in der Anlage zu dieser Vorlage gekennzeichnet.

 

Die Besonderheit würde darin liegen, das hier Einzelgräber für die Bestattung von Leichen ausgewiesen werden, und die Regelungen für Wahlgräber analog angewendet werden. Die Gräber würden dann in Richtung Mekka ausgerichtet werden.

 

Hinsichtlich der Gestaltung der Gräber müssten noch Festlegungen getroffen werden (Größe des Grabsteins, Einfassung, Gestaltung). Diese Regelungen würden in die Friedhofssatzung einfließen.

 

2.    Erweiterung Parkanlage

Die Parkanlage (nur Urnenbestattung) ist derzeit wie folgt belegt:

Baumgräber: 43

Gemeinschaftsgräber: 10

Kaverne: 1

Kissenstein: 9

Sternengrab: 5

Wahlgrab: 7

 

Es sind nur noch wenige Baumgräber frei. Die Erweiterungsflächen der Parkanlage sollten daher genutzt werden

·         Durch Ausweisung weiterer Urnenerdgräber als Baumgrab oder Kissenstein

·         Ausweisung von Gräbern für Sargbestattung (entweder als Grabkammer oder Einzelgrab).

 

3.    Altstadtfriedhof

Im Altstadtfriedhof sind derzeit fünf Urnenerdgräber ausgewiesen. Fünf weitere Urnenerdgräber werden bis November 2021 hergestellt. Auf einer Freifläche im Feld V (südwestliche Ecke) könnten 2022 weitere Urnenerdgräber entstehen. Entsprechende Mittel sollten im Haushalt 2022 bereitgestellt werden.

 

Im Altstadtfriedhof wurde es bisher so gehandhabt, dass die Friedhofsverwaltung die Rahmen (Einfassungen) der Urnenerdgräber bereitgestellt hat und die Nutzungsberechtigten neben der Erwerbsgebühr lediglich die Schrifttafel bezahlen mussten. Auf diese Weise wurde eine einheitliche Gestaltung erreicht.

 

In den anderen Bereichen ist es üblich, dass der Grabnutzungsberechtigte auf der ihm zugewiesenen Fläche auch für die Beschaffung und den Einbau des Rahmens (Einfassung) aufkommt. Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz sollte die geändert werden. Der Kostenvorteil beträgt hier ca. 1.000 €.

 

Fraktionsvorsitzender Oswald hält fest, seine Fraktion könne dem Beschluss in Punkt 1 und Punkt 3 folgen. Für Punkt 2 sieht seine Fraktion keine Notwendigkeit, da eine Planung auch durch eigenes Personal vorgenommen und umgesetzt werden könne. Er schlägt weiter einen Ortstermin zur Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit vor.

 

Auf Rückfrage eines Gremiumsmitglieds, ob in dem geplanten Grabfeld ausschließlich Muslime oder auch andere Glaubensrichtungen beerdigt werden dürfen, hält der Erste Bürgermeister fest, dass dies in der Satzung geregelt werden müsse.

Weiter wird aus dem Gremium festgehalten, dass auch die Grabliegezeiten zu einem Problem werden könnten, da im muslimischen Glauben von einer unbefristeten Ruhezeit ausgegangen werde. Diese Frage sei vorab zu klären. Grundsätzlich sei der Gedanke eines Grabfeldes ohne Sargpflicht begrüßenswert, jedoch müsse eine Vergleichbarkeit mit anderen Grabarten gewährleistet werden können.

 

Aufgrund der Diskussion regt Herr Stamm an, den Beschluss abzusetzen, um die aufgeworfenen Fragen zu klären. Geschäftsleitender Beamter Hanakam rät dazu, zumindest über Punkt 3 abzustimmen, da in diesem Fall auch die Gebührensatzung überarbeitet werden müsse.

Aus dem Gremium wird angeraten, den Türkisch-Islamischen Verein Marktheidenfeld im weiteren Fortgang mit einzubeziehen.

 

Auf Rückfrage des Bürgermeisters, ob der Beschluss abgesetzt werden solle, wird aus dem Gremium konkludent Zustimmung signalisiert. Der Beschluss wird daher abgesetzt.


Beschluss: