Aufgrund der neu
auftretenden Mutationen des Corona-Virus hat die Staatsregierung zwei
Förderrichtlinien erlassen. Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung von
Luftreinigungsgeräten für Gruppen- und Funktionsräume in Kitas beziehungsweise
für Klassen- und Fachräume in Schulen.
Die Zuwendung
beläuft sich auf bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf
höchstens 1.750 € je förderfähigem Raum.
Aus dem Gremium
wird vorgeschlagen, auf wartungsarme, leise arbeitende und leicht zu
reinigende, mobile Geräte zurückzugreifen. Weiter wird angeraten, vor der
Anschaffung der Geräte zu prüfen, ob vorhandene Lüftungsanlagen eventuell
kostengünstiger mit Filtern ausgestattet werden können, um den gleichen Effekt
zu erzielen. Es wird auch zu einer Prüfung von Leasing-Angeboten geraten, da
die erforderlichen Geräte möglicherweise nur kurze Zeit in Betrieb sein werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt und bevollmächtigt, die notwendigen Luftreinigungsgeräte zu
beschaffen und die Aufträge zu erteilen.
Eventuell
notwendige außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.