Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Aufgrund der neu auftretenden Mutationen des Corona-Virus hat die Staatsregierung zwei Förderrichtlinien erlassen. Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für Gruppen- und Funktionsräume in Kitas beziehungsweise für Klassen- und Fachräume in Schulen.

 

Die Zuwendung beläuft sich auf bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf höchstens 1.750 € je förderfähigem Raum.

 

Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, auf wartungsarme, leise arbeitende und leicht zu reinigende, mobile Geräte zurückzugreifen. Weiter wird angeraten, vor der Anschaffung der Geräte zu prüfen, ob vorhandene Lüftungsanlagen eventuell kostengünstiger mit Filtern ausgestattet werden können, um den gleichen Effekt zu erzielen. Es wird auch zu einer Prüfung von Leasing-Angeboten geraten, da die erforderlichen Geräte möglicherweise nur kurze Zeit in Betrieb sein werden.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt und bevollmächtigt, die notwendigen Luftreinigungsgeräte zu beschaffen und die Aufträge zu erteilen.

Eventuell notwendige außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.