Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5

(Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Architektin Stefanie Rück vom Planungsbüro Koch sowie Jens Seifert von Dreger Immobilien anwesend.)

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“ gefasst. Die für diesen Bereich ebenfalls erforderliche 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits am 27.09.2018 beschlossen. Die beiden Verfahren werden parallel durchgeführt.

 

Der Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde am 26.11.2020 gefasst.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich westlich des Stadtkerns der Stadt Marktheidenfeld auf der westlichen Mainseite. Das Plangebiet erstreckt sich auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei (und Tongrube).

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 7226 – Teilfläche, 7226/2 – Teilfläche, 7229 – Teilfläche, 7229/2 – Teilfläche, 7230 – Teilfläche, 7232 – Teilfläche, 7259/2, 7269, 7274 – Teilfläche, 7277 – Teilfläche, 7278 – Teilfläche, 7287 – Teilfläche, 7288 – Teilfläche, 7304 – Teilfläche, 7305/1 – Teilfläche und 7321 – Teilfläche der Gemarkung Marktheidenfeld.

 

Vorgesehen ist, das ehemalige Ziegeleigelände zukünftig als Wohn- und Mischgebiet zu nutzen. Das Wohngebiet erstreckt sich auf ca. 1,6 ha, für das Mischgebiet sind ca. 0,5 ha Fläche angedacht. Die Realisierung inklusive Erschließung wird durch den Bauträger durchgeführt, was über einen städtebaulichen Vertrag geregelt wird.

Mögliche Bebauungsformen sind Ein- und Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Hausgruppen im Bereich des allgemeinen Wohngebietes sowie eine Blockrandbebauung im Bereich des Mischgebietes. Zudem sind hier noch ein kleiner Nahversorger zur Versorgung des Plangebietes, ein Gastronomiebetrieb sowie möblierte Boarding-Appartements denkbar.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat zwischenzeitlich vom 18.01. bis 19.02.2021 stattgefunden.

 

Die Einwände, Anregungen und Hinweise sind der Abwägung, jeweils getrennt nach Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan, zu entnehmen.

 

Diese werden von Frau Rück vom Planungsbüro Koch aus Aßlar ausführlich anhand einer Präsentation erläutert.

 

Auf Rückfrage der Fraktionsvorsitzenden Haag erläutert Frau Rück, dass die Entwässerungsgräben teilweise vergrößert werden müssen, damit das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg der Planung zustimmen könne.

 

3. Bürgermeister Dr. Hartwig erklärt für die Fraktion der GRÜNEN, dass man die Fläche grundsätzlich als ungeeignet für ein Wohngebiet ansehe.

 

Fraktionsvorsitzender Hermann Menig stellt klar, seine Fraktion könne dem Flächennutzungsplan zwar zustimmen, lehne aber den Bebauungsplan ab, da noch immer keine Parzellierung erkennbar sei. Hierzu schlägt der Geschäftsleitende Beamte vor, den Beschluss in zwei Teile aufzuteilen und diese getrennt abzustimmen.


Abschließender Beschluss:

 

1.    A) Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wird den Entwurfsplanungen für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der jeweils eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 15.07.2021 in der vorgestellten Form zugestimmt.

 

2.    A) Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beiden Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

mehrheitlich beschlossen   Ja 18  Nein 2 

 

 

 

1.    B) Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander wird den Entwurfsplanungen für den Bebauungsplan „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelände“ einschließlich der jeweils eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 15.07.2021 in der vorgestellten Form zugestimmt.

 

2.    B) Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beiden Bauleitplanverfahren durchzuführen.