Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Für den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte ist eine Bedarfsanerkennung der neuen Kitaplätze notwendig. Es soll eine Einrichtung mit sechs Gruppen entstehen, davon drei Regelgruppen, zwei Krippengruppen und eine integrative Krippengruppe.

 

Derzeitiger Stand (alle Kitas)                    künftiger Bedarf

 

12 Regelgruppen mit insg. 301 Plätzen      13 Regelgruppen (+25 Plätze)

  8 Krippengruppen mit insg. 117 Plätzen   10 Krippengruppen (+33 Plätze),

                                                                     davon 5 integrative Krippenplätze

 

Für einen geplanten sechsgruppigen Kitaneubau sind

drei Regelgruppen =                                   75 Regelplätze,

zwei Krippengruppen =                               30 Krippenplätze,

eine integrative Krippengruppe =                10 Krippenplätze und 5 integrative Krippenplätze

vorzusehen.

 

Hinweis:

Für die Bedarfsanerkennung ist die Gewichtung der Plätze nicht relevant.

 

Es werden demnach 25 Regelplätze, 28 Krippenplätze und fünf integrative Krippenplätze neu geschaffen. Hierfür ist der Bedarf von der Gemeinde gemäß Art. 7 BayKiBiG anzuerkennen.

 


Beschluss:

 

Nach Art. 7 BayKiBiG werden für den Kitaneubau (mit integrativer Krippe) weitere 25 Regelplätze, 28 Krippenplätze und fünf integrative Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.