Für den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte ist eine
Bedarfsanerkennung der neuen Kitaplätze notwendig. Es soll eine Einrichtung mit
sechs Gruppen entstehen, davon drei Regelgruppen, zwei Krippengruppen und eine
integrative Krippengruppe.
Derzeitiger
Stand (alle Kitas) künftiger
Bedarf
12 Regelgruppen mit insg. 301 Plätzen 13 Regelgruppen (+25 Plätze)
8 Krippengruppen mit insg. 117 Plätzen 10 Krippengruppen (+33 Plätze),
davon
5 integrative Krippenplätze
Für einen geplanten sechsgruppigen
Kitaneubau sind
drei Regelgruppen = 75 Regelplätze,
zwei Krippengruppen = 30 Krippenplätze,
eine integrative Krippengruppe = 10 Krippenplätze und 5
integrative Krippenplätze
vorzusehen.
Hinweis:
Für die Bedarfsanerkennung ist die
Gewichtung der Plätze nicht relevant.
Es werden demnach 25 Regelplätze, 28
Krippenplätze und fünf integrative Krippenplätze neu geschaffen. Hierfür ist
der Bedarf von der Gemeinde gemäß Art. 7 BayKiBiG anzuerkennen.
Beschluss:
Nach Art. 7
BayKiBiG werden für den Kitaneubau (mit integrativer Krippe) weitere 25
Regelplätze, 28 Krippenplätze und fünf integrative Krippenplätze als
bedarfsnotwendig anerkannt.