Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 23

Die Unien United Energy GmbH aus Mering fragt mit Schreiben vom 11.06.2021 erneut bei der Stadt Marktheidenfeld an, inwieweit eine Neuausweisung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich der Autobahn A 3 – diesmal in der Gemarkung Michelrieth – mit den Zielsetzungen der Stadt Marktheidenfeld vereinbar wäre und ob Bereitschaft zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung dieser Solarparks besteht.

 

Vorgesehen ist gemäß beigefügtem Plan eine Freiflächen-Photovoltaikanlage von ca. 8,79 ha nördlich des Stadtteils Michelrieth (lediglich ca. 330 m nördlich des Baumgartshofwegs) direkt an der Autobahn und direkt neben der bereits bestehenden zu errichten. Betroffen sind u. a. auch wieder ein städtisches Grundstück Fl.-Nr. 220 der Gemarkung Michelrieth sowie ein Weg, Fl.-Nr. 213, Gemarkung Michelrieth.

Nachdem bei der Liegenschaftsverwaltung diesbezüglich auch diesmal keine entsprechende Anfrage eingegangen und von dem Sachverhalt nichts bekannt ist, wird davon ausgegangen, dass zunächst wieder grundsätzlich die Bereitschaft der Stadt Marktheidenfeld zur Ausweisung weiterer Photovoltaikflächen abgeklärt werden soll bzw. ob Einwände zu einzelnen Flächen bestehen. Hier wäre auch eine Entscheidung über die städtische Fläche bzw. den Weg zu treffen.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass durch die angedachte Freiflächen-Photovoltaikanlage erneut Ackerland aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung genommen würde. Es könnte zwar nach Aussage der Unien GmbH weiterhin eine landwirtschaftliche Bodennutzung durch hoch ertragsfähige Nektarpflanzen für den Betrieb einer landwirtschaftlich-gewerblichen Imkerei ermöglicht werden, was aber dem bisherigen landwirtschaftlichen Betrieb wahrscheinlich auch nicht von Nutzen wäre.

 

Zudem sind insbesondere in den Gemarkungen Altfeld und Michelrieth unseres Erachtens bereits ausreichend Photovoltaikflächen an der Autobahn für Freiflächen-Solarparks zur Verfügung gestellt worden. Und auch im Stadtteil Zimmern wurde ein Sondergebiet Solar ausgewiesen.

 

Des Weiteren ist noch zu bedenken, dass in früheren Stadtratssitzungen grundsätzlich angeklungen ist, keine weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen im gesamten Stadtgebiet von Marktheidenfeld und den Stadtteilen mehr errichten zu lassen. Der Bestand an Solaranlagen wurde als ausreichend angesehen. Mit der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und gleichzeitiger Herausnahme eines Teilbereiches aus dem Flächennutzungsplan bezüglich des Solarparks Zimmern wurde dies bereits untermauert.

 

Zusammenfassend sollte aus Sicht der Verwaltung auch dieser Antrag der Unien United Energy GmbH nicht befürwortet werden.

Gleichzeitig sollte ein Grundsatzbeschluss erwogen werden.

 

Das Gremium diskutiert den Sachverhalt kontrovers. Einerseits wird die Notwendigkeit alternativer Energiegewinnung betont, andererseits ist man der Meinung, der Landwirtschaft dürften nicht noch weitere Nutzflächen entzogen werden. Der vorgeschlagene Grundsatzbeschluss findet keinen Zuspruch. Mehrfach wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen angesprochen.

 

Erster Bürgermeister Stamm kündigt an, über die beiden Beschlussteile getrennt abstimmen zu lassen.


Beschluss:

 

1.    Dem Antrag auf Ausweisung eines weiteren Freiflächen-Solarparks im Bereich der Autobahn A 3, nördlich des Stadtteils Michelrieth wird zugestimmt.

 

einstimmig angenommen    Ja 11  Nein 12

 

 

 

2.    Die Stadt Marktheidenfeld spricht sich grundsätzlich gegen die Ausweisung weiterer Freiflächen-Solarparks in der Kernstadt sowie den Stadtteilen aus.